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«Die Lage ist katastrophal. Der Super-GAU im Obstbau ist eingetreten. Wir haben einen flächendeckenden Brand!», sagen die Pflanzenschutz-Fachleute der Ostschweiz. Betroffen sind vor allem die Kantone Thurgau und St.Gallen. Aber auch in der Zentralschweiz, im Kanton Luzern sieht es nicht viel besser aus. Experten gehen davon aus, dass sich der Befall auch in den Kantonen Zürich, Graubünden, Aargau und Schwyz verstärkt ausbreiten wird. Das warme und feuchte Wetter gefällt dem Feuerbrand. Eine Entspannung der Situation ist erst im Verlauf des Sommers zu erwarten.
Über 100 Hektar Obstkulturen befallen
Weit über 100 Hektar Obstkulturen sind von der Krankheit befallen – so viele Obstbäume wie noch nie. «Im Kanton Thurgau sind bis jetzt 170 Befallsmeldungen eingegangen, und wir haben schon über 20 Hektar gerodet», erklärt der Thurgauer Pflanzenschutzexperte Hermann Brenner im Interview. In St. Gallen und Luzern sind es jeweils über 10 Hektar Obstkulturen, die eliminiert werden müssen. Das sind über 100000 Niederstammbäume. Der Ernteausfall wird bei den Äpfeln auf einige tausend Tonnen geschätzt. Bei den Hochstammbäumen wird der Befall erst jetzt nach und nach entdeckt. Auch hier wird mit einer dramatischen Situation gerechnet. Eine grossflächige Rodung von Hochstammbäumen würde das Landschaftsbild negativ verändern.
Die Thurgauer und die St. Galler Obstproduzenten verlangen zusammen mit dem Schweizerischen Obstverband erneut, Antibiotika im nächsten Jahr zur Bekämpfung zuzulassen. Die Obstbauern fürchten um ihre Existenz und fühlen sich gegenüber der Konkurrenz aus Deutschland und Österreich benachteiligt.
In Deutschland werden Antibiotika eingesetzt
Gewisse deutsche Bundesländer, vor allem die Bodenseeanrainer, durften bei ähnlichen Befallssituationen das Antibiotikum Streptomycin einsetzen. Heuer wäre es aber für einen Einsatz ohnehin zu spät. Für das Bewilligungsverfahren ist das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig. Ein Gesuch kann jeder stellen, der die nötigen Unterlagen einreicht. Das BLW hatte zuletzt vor sechs Jahren ein solches Gesuch abgelehnt. Die Obstproduzenten können sich nicht gegen diese Art von Einkommensausfall versichern. Müssen Kulturen vernichtet werden, so entschädigen Bund, Kantone und Gemeinden zum Teil den Verlust. Für den Produzenten ist es aber sehr schwierig, später wieder im Markt Fuss fassen zu können.