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Schweizer Importstopp

Geflügelpest: Importauflagen angepasst

Der Schweizer Importstopp wegen der Geflügelpest gilt neu auch für Malaysia und Nordkorea, nicht länger aber für Japan und Südkorea. Weiterhin gesperrt bleibt China und Vietnam.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat die Schutzmassnahmen auf den 1. Mai der neuen Seuchenlage angepasst, wie es am 29. April mitteilte.

Vögel sowie deren Produkte wie Eier, Fleisch und unbehandelte Federn dürfen nun aus folgenden Staaten nicht eingeführt werden: Nordkorea, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Pakistan, Thailand, Vietnam und Volksrepublik China (einschliesslich Hong Kong).

Japan und Südkorea konnten von der Liste gestrichen werden, wie das BVET mitteilte. Die beiden Länder sind wieder frei von der Geflügelpest. Im übrigen dürfen Reisende weiterhin aus ganz Asien grundsätzlich kein Geflügel und keine Geflügelprodukte mitnehmen.

Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - ist eine für Vögel hochansteckende Seuche. In der Schweiz ist sie seit 1930 nicht mehr aufgetreten. Die Importbeschränkungen sollen einer Einschleppung der Seuche in die einheimischen Bestände vorbeugen. Für den Menschen gilt der Konsum von Geflügelfleisch als unbedenklich.

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Rudolf Haudenschild sda [29.04.05 15:17]