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AP 2011

Seuchenbekämpfung ist Sache von Kantonen und Tierhaltern

Bei der Bekämpfung von Tierseuchen müssen grundsätzlich die Halter und die Kantone für die Entsorgung von Fleisch aufkommen. Mit diesem Beschluss hat der Nationalrat am Donnerstag eine Differenz in der Agrarpolitik 2011 bereinigt.

Eine Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)  hatte gewünscht, dass sich der Bund an den Entsorgungskosten  beteiligt. Der Vorschlag des Bundesrates dagegen sieht dies nur für  BSE vor. Dieser Version schloss sich nach dem Ständerat nun auch  der Nationalrat mit 96 zu 67 Stimmen an.

Minderheitensprecher Markus Zemp (SVP/AG) verwies auf den Erlös  der Fleischkontingente-Versteigerung, der für die Seuchenbekämpfung  eingesetzt werden könnte. Auch wenn BSE am Verschwinden sei, wachse  die Bedrohung durch Seuchen in der Schweiz. Hildegard Fässler  (SP/SG) warnte dagegen vor einem neuen «Subventionstatbestand».

Landwirtschaftsministerin Doris Leuthard erinnerte daran, dass  das Parlament im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) beschloss,  dass die Seuchenbekämpfung zu Lasten der Kantone gehen soll. Bei  BSE sei eine Ausnahme gemacht worden. Man rechne damit, dass der  Bund noch sieben bis acht Jahre lang Kosten wegen BSE tragen müsse.

Die letzte Differenz zum zweiten Teil der Agrarpolitik 2011  betrifft das Raumplanungsgesetz. Es geht um die für die Aufnahme  eines Nebenerwerbs massgebliche Betriebsgrösse. Die Vorlage geht  nun zurück an den Ständerat.


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sda [20.09.07 18:38]
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