Homepage
Wetter
Markt & Preise
Politik & Wirtschaft
Tiere
Pflanzen
Landtechnik
Vermischtes
Hintergrund
Galerien
Marktplatz/Inserate
Service
Aboservice
Markt & Medien AGRAR
ePaper Schweizer Bauer

Die Regierung in Paris stützt sich dabei auf den Artikel 23 der in der EU-Freisetzungsrichtlinie verankerten Schutzklausel, wonach ein Mitgliedstaat die europäische Zulassung eines gentechnisch veränderten Organismus (GVO) ruhen lassen kann, wenn ihm neue wissenschaftliche Erkenntnisse über damit verbundene Umwelt- oder Gesundheitsrisiken vorliegen.
Das war in Frankreich der Fall, nachdem ein Fachausschuss der neuen staatlichen Behörde zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen kürzlich "ernsthafte Zweifel" an der Bt-Maissorte von Monsanto angemeldet hatte.
Keine grundsätzliche Verdammung
Gleichzeitig stellte Regierungschef François Fillon jedoch klar, dass die bestehenden Zweifel am Bt-Mais von Monsanto kein Anlass seien, um das Interesse der Grünen Gentechnik hinsichtlich der Herausforderungen im Ernährungs- und Umweltbereich grundsätzlich zu verdammen. Deshalb wolle man die Ausgaben für die Erforschung der Pflanzenbiotechnologie auf 45 Mio Euro aufstocken.
Ende offen
Auch für Landwirtschaftsminister Michel Barnier "ist das GVO-Dossier noch längst nicht abgeschlossen". Eine Aktivierung der Schutzklausel für den Bt-Mais MON810 stelle keineswegs die erforderliche Globalbilanz der Grünen Gentechnik in Frage. "Ich stufe mich nicht als GVO-Gegner ein, sondern ich erwarte, dass Frankreich die notwendige Diskussion zu Ende führt", forderte Barnier vor Journalisten in Paris.