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Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dürfte Mitte Monat definitiv über die Gesuche der Universität und ETH Zürich für Freisetzungversuche in Pully VD und Zürich-Reckenholz entscheiden. Vor der Aussaat in Pully muss allerdings noch ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden.
In Zürich-Reckenholz können die Forscher bei einem positiven BAFU-Entscheid den Gentech-Weizen aussäen. Dies ist möglich, weil die dortigen Einsprecher nicht im Perimeter von 1000 Meter um die Versuchsfelder wohnen. Nur wer innerhalb dieser Zone lebt, ist beschwerdeberechtigt. Die Einsprecher aus Pully erfüllen diese Voraussetzung.
Die Petition verlangt ein Verbot der Freisetzungsversuche, da der Gentech-Weizen nicht abschätzbare gesundheitsbedrohende Risiken für die umliegende Bevölkerung bergen würde. Der vom BAFU für die Einspracheberechtigung bestimmte Perimeter müsse auf 2,75 Kilometer ausgedehnt werden. Alle Bewohner der Standortgemeinde sollten rekursfähig sein.
Bei den zwei Gesuchen der Universität Zürich geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras, dem Zylindrischen Walch. Beim Gesuch der ETH soll Weizen mit erhöhter Pilzresistenz angebaut werden.