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AP 2011

Agrarpolitik 2011: Änderung der Direktzahlungsverordnung umstritten

Die Änderung der Direktzahlungs- verordnung im Rahmen der Agrarpolitik 2011 stösst auf Kritik. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wolle mit seinem Vorschlag grosse Betriebe bevorteilen, lautet der Tenor. Der Bauernverband begrüsst aber den Vorschlag.

Die Umlagerung der Marktstützungsmittel in Direktzahlungen ist  das Kernelement des zweiten Verordnungspakets zur Agrarpolitik  2011. Es umfasst nicht weniger als 19 Verordnungen, die teils  aufgehoben, teils angepasst werden sollen. Ein erstes Paket hatte  der Bundesrat Mitte November 2007 gutgeheissen.

Die kritischen Stimmen fordern neben mehr Mitteln für die  Landwirtschaft vor allem eine andere Verteilung der Gelder. Als  Knackpunkt erwies sich deshalb die Änderung der Beitragsabstufung.  Bisher hatten Betriebe bis zu einer Grösse von 90 Hektaren und 135  Grossvieheinheiten (GVE) Anspruch auf Direktzahlungen. Darüber gab  es keine Beiträge mehr. 

Neu soll dieser Grenzwert um 10 Hektaren bzw. 10 GVE angehoben  werden. Ausserdem sollen Landwirte, welche diese Werte übersteigen,  neu 25 Prozent des Beitragsansatzes erhalten. Von diesen Änderungen  werden «primär Grossbetriebe im Berg und Tal profitieren, ohne dass  diese konkrete Mehrleistungen im Bereich Ökologie und Tierwohl zu  erbringen hätten», schreibt der Schweizer Tierschutz (STS).

«Verschwendung von Steuergeldern»

Das sei eine «reine Verschwendung von Steuergeldern, da solche  Betriebe erheblich kostengünstiger produzieren». Ins gleiche Horn  stossen sowohl die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die  Berggebiete (SAB) als auch die SP. Die neue Abstufung der Beiträge  «geht eindeutig zu weit», schreibt die Partei.

Die Bauern und die SVP hingegen begrüssen den Vorschlag. Er  trage im Sinne eines Kompromisses einerseits dem real ablaufenden  Strukturwandel und andererseits auch den verteilungspolitischen  Sensibilitäten Rechnung, schreibt der Schweizerische Bauernverband  (SBV).

SBV, SVP und SAB sind sich hingegen einig, dass insbesondere  Kleinbetriebe im Berggebiet durch die vorgeschlagenen Änderungen  der Direktzahlungsverordnung benachteiligt werden. Zwar wolle das  Parlament die «Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden  Produktionsbedingungen» (TEP-Beiträge) erhöhen. 

Neuer Verteilschlüssel

Die Erhöhung käme aber den kleinen Betrieben nicht zugute, da  auch der bisherige Verteilschlüssel ändern soll. Dieser soll sich  neu nicht mehr an den GVE, sondern an der Fläche des Betriebs  orientieren. Der SBV sowie die SVP fordern deshalb für  kleinstrukturierte Bergbetriebe mit vielen Tieren eine  Übergangsfrist bis 2011.

Unterschiedliche Meinungen löste auch die geplante Reduktion der  allgemeinen Flächenbeiträge aus. Während die SAB dagegen ist,  begrüssen SP, SBV und SVP den Vorschlag. Die Bauern und die SVP  fordern gar noch eine stärkere Senkung des Beitrags. Mit den frei  gewordenen Mitteln wollen sie den Ackerbau und die tierische  Produktion stärken.

Uneingeschränkt positiv reagiert die FDP auf das  Verordnungspaket. Es schlage die richtigen Schritte vor, «um die  Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zusammen mit jener der vor-  und nachgelagerten Stufen zu verbessern». Das zweite  Verordnungspaket soll im Juni vom Bundesrat verabschiedet werden.


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sda [28.03.08 11:14]
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