Homepage
Wetter
Markt & Preise
Politik & Wirtschaft
Tiere
Pflanzen
Landtechnik
Vermischtes
Hintergrund
Galerien
Marktplatz/Inserate
Service
Aboservice
Markt & Medien AGRAR
ePaper Schweizer Bauer

Die Resultate des entsprechenden Nationalen Forschungsprogramms liegen voraussichtlich Mitte 2012 vor. Vollzugsbestimmungen für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen im Freiland könnten sinnvollerweise erst erarbeitet werden, wenn diese Grundlagen vorliegen, hielt der Bundesrat am 14. Mai 2008 fest.
Es werden insbesondere Antworten zur biologischen Sicherheit von gentechnisch veränderten Pflanzen erwartet sowie zur Koexistenz von gentechnischem, traditionellem und biologischem Landbau.
Als gentechnikfrei profiliert
Das bisherige Moratorium habe zu keinen erkennbaren Problemen geführt, weder für die Landwirtschaft noch für die Forschung oder die internationalen Beziehungen, stellt der Bundesrat fest. Die Schweizer Landwirtschaft habe sich vielmehr gegenüber anderen Produktionsländern als gentechnikfrei profilieren können.
Noch bis am 27. November 2010 gilt das von Volk und Ständen angenommene Moratorium «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». Gentechnisch veränderte Tiere dürfen für die Produktion von Lebensmitteln und von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden.
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen in der Landwirtschaft nicht angebaut werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt.
Noch grosse Kenntnislücken offen
Das Moratorium wurde im Jahr 2005 damit begründet, dass in der Landwirtschaft kein Bedarf nach Gentechnik bestehe und bezüglich der Risiken dieser Technologie noch grosse Kenntnislücken offen seien. Kurze Zeit nach Beginn des Moratoriums lancierte der Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm.
Das Nationale Forschungsprogramm solle ohne politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden könen, hielt der Bundesrat am Mittwoch fest. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine Botschaft zur Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre auszuarbeiten.
Wichtige Interessengruppen wie die bäuerlichen Organisationen, die Umwelt- und die Konsumentinnenorganisationen befürworten die Verlängerung des Moratoriums. Zudem hat der Grosse Rat des Kantons Bern am 9. April 2008 eine Standesinitiative verabschiedet mit dem Ziel, das Moratorium zu verlängern.