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Liberalisierungsmodi

WTO: Kürzungen "Drei mal Drei"

Nachdem die 30 wichtigsten WTO-Mitgliedstaaten am 4. Mai ihren Streit über die Zollumwandlung beigelegt haben, prescht die EU mit Modi für die Marktliberalisierung vor.
EU-Agrarkommissarin - die Dänin Mariann Fischer Boel

EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel regte einen so genannten Drei-Mal-Drei-Ansatz für die drei Felder der Agrarverhandlungen (Abbau des Grenzschutzes, der Inlandstützung und der Exportsubventionen) an. Zur Kürzung der internen Stützung und des Aussenschutzes sollten drei Bänder geschaffen werden, und zur Abschaffung der Exporthilfen sollten die Produkte in drei Gruppen eingeteilt werden.

Die Ausfuhrsubventionen für Erzeugnisse aus der ersten Gruppe sollten "sofort" abgeschafft werden, während die Exporthilfen für die Produkte der zweiten Gruppe "mittelfristig" und die für Erzeugnisse aus der dritten Gruppe "langfristig" auslaufen sollten.

De-Minimis-Beihilfen senken

Frau Fischer Boel plädierte ferner dafür, die De-Minimis-Beihilfenobergrenze (geringe Beihilfen, welche den Wettbewerb nicht verzerren) der Industrieländer drastisch abzusenken. Die übrigen anwesenden WTO-Mitgliedstaaten reagierten auf den Vorstoss der Kommissarin jedoch zurückhaltend.

Bevor über die Exporthilfen und die interne Stützung gesprochen werde, sollte zunächst das Problem der Zollumwandlung gelöst werden. Für den neuen US-Handelsbeauftragten, Robert Portman , war es die erste Teilnahme an einem WTO-Ministertreffen.

Zollumwandlungen zugunsten der EU und Schweiz

In Paris wurde die Umwandlung von Gewichts- in Wertzölle beschlossen. So soll bei "Problemprodukten" aus den Angaben der WTO und der Vereinten Nationenbei zuerst ein Preis bestimmt werden, der danach zu einem Wertzoll umgerechnet wird.

Das führt zu deutlich niedrigeren Wertzöllen - und damit auch zu niedrigeren Kürzungen -, als wenn sich die anderen vier Mitglieder der "Elefantenrunde" - die USA, Brasilien, Australien und Indien - mit ihrer Sichtweise durchgesetzt hätten.

Zugeständnisse der EU

Dafür musste die EU bei der Preisberechnung Zugeständnisse machen. Während die Gemeinschaft bislang verlangt hatte, für den Preis der "Prob-lemprodukte" die Angaben der WTO mit 25 % und die der Vereinten Nationen mit 75 % zu gewichten, akzeptierte sie nun ein Verhältnis von 17,5 % zu 82,5 %.

Da die Datenbank der Welthandelsorganisation tendenziell höhere Preise ausweist als die Datenbank der Vereinten Nationen, führt die niedrigere Gewichtung der WTO-Zahlen zu höheren Wertzöllen - und damit auch zu stärkeren Kürzungen. Bei den verarbeiteten Agrarprodukten werden die Angaben der WTO und der Vereinten Nati-onen im Verhältnis 40 % zu 60 % gewichtet, und die spezifischen Zuckerzölle sollen auf der Basis noch zu bestimmender Weltmarktpreise in Wertzölle umgerechnet werden.

Hinter den "Problemerzeugnissen" verbergen sich jene Produkte, bei denen die Preise der WTO und der Vereinten Nationen um mehr als 40 % und die jeweiligen Wertzölle um mehr als 20 Pro-zentpunkte abweichen.

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age [10.05.05 15:13]