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Diese Antworten lägen noch nicht vor, sagte Umweltminister Moritz Leuenberger am Montag in der kleinen Kammer. Die Verlängerung des Moratoriums bis 2013 sei darum kein Entscheid über Gentechnologie, sondern die blosse Respektierung des Volkswillens.
Volk und Stände hatten das Moratorium 2005 mit der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» beschlossen. Es verbietet, in der Schweiz gentechnisch veränderte Tiere zu halten oder Pflanzen anzubauen. Ziel des Moratoriums ist es, wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen für einen fundierten Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen.
Das Verbot läuft am 27. November 2010 aus, und bis dahin werden diese Entscheidgrundlagen nicht vorliegen: Mit den Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogramms 59 «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» sei erst Mitte 2012 zu rechnen, sagte Hermann Bürgi (SVP/TG), Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK).
Forschen ohne Druck
Der Bundesrat schlug dem Parlament darum vor, das Moratorium bis 2013 zu verlängern, um den Forschern die nötige Zeit für ihre Arbeit zu verschaffen. Dem stimmte der Ständerat mit 23 zu 14 Stimmen zu. Auch Befürworter der Gentechnologie waren der Auffassung, dass die Forschungsarbeiten ohne politischen Druck zu Ende geführt werden sollten.
Eine Minderheit beklagte die negativen Auswirkungen für Forschung und Industrie. Das Moratorium signalisiere eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber der Pflanzenbiotechnologie, sagte etwa Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Für junge Forschende sei dies abschreckend. Entsprechend wenig werde in der Schweiz auf dem Gebiet überhaupt noch geforscht.
Auch Pankraz Freitag (FDP/GL) sah die Forschung durch das Moratorium behindert. Er verwies auf die weltweit vorliegenden Erkenntnisse, auf die auch die Schweiz ihren Entscheid stützen könnte. «Während sich die Welt weiter entwickelt, brauchen wir noch einmal drei Jahre, um nachzudenken.»
In Vernehmlassung umstritten
Die Verlängerung des Moratoriums hatte auch in der Vernehmlassung für unterschiedliche Reaktionen gesorgt: Die Rechte, die Forschung und die Wirtschaft sprachen sich dagegen aus, Umwelt- Konsumenten- und Bauernverbände sowie die Linke dafür.
Das Revisionsvorlage, die der Ständerat schliesslich mit 22 zu 13 Stimmen genehmigte, enthält auch Anpassungen bei den Strafbestimmungen oder Änderungen bei den Bewilligungsverfahren. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.