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Blauzungenkrankheit

Kleinbauern sind immer noch gegen Impfobligatorium

Die Kleinbauern lehnen die obligatorische Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ab. Sie verurteilen die «willkürliche» Ausnahmeregelung, welche das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) für das Jahr 2010 vorsieht. Ebenfalls gegen das Obligatorium sprachen sich Biosuisse und Uniterre aus.
Diese Kuh ist an der Blauzungenkrankheit erkrankt. / BVet

Die Impf-Verordnung war bis am Montag zur Konsultation ausgeschrieben. Sie sieht Ausnahmen für das Impfobligatorium vor, jedoch dürfen darüber nicht die Bauern selbst, sondern die Kantonstierärzte entscheiden. Insbesondere diese kantonale Kompetenzverteilung stösst der Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) sauer auf.

Die VKMB befürchtet eine Ungleichbehandlung durch die Kantone bei der Vergabe der Ausnahmebewilligungen. Ausserdem müssten die Ausnahme-Gesuche ordnungsgemäss abgestützt und fundiert sein, kritisiert die VKMB. Das führe zu unnötiger Gesinnungsschnüffelei und sogar zu einer Kriminalisierung der Bauern, die eine Impfung verweigerten.

Schliesslich ist die VKMB überzeugt, dass von der Blauzungenkrankheit kein Bedrohungspotenzial ausgeht, wie es in der Stellungnahme heisst. Nur ein bis zwei Prozent der Tiere liessen Krankheitssymptome erkennen und es träten kaum schwere Auswirkungen mit Todesfolge auf. Die VKMB plädiert daher für eine «natürliche Immunisierung» der Tiere.

Gemüter beruhigen

Um die Impfgegner zu beruhigen, hatte der Schweizerische Bauernverband (SBV) im Oktober die Möglichkeit einer Dispensation auf Gesuch hin vorgeschlagen. Diese Lösung, welche vom BVET übernommen wurde, sei von der Landwirtschaftskammer des SBV mit grosser Mehrheit angenommen worden, schreibt der SBV in seiner Stellungnahme.

Das BVET will durch das Impfobligatorium einen Wiederausbruch der Blauzungenkrankheit verhindern. Die Züchter können beim Kantonstierarzt gegen eine Gebühr eine Ausnahmebewilligung verlangen. Falls die Krankheit ausbricht, können diese Bauern keine Entschädigungen einfordern.

Seit 2007 in der Schweiz

Die Blauzungenkrankheit ist 2007 in der Schweiz aufgetaucht. Im Jahr 2008 wurde das Impfobligatorium eingeführt. Bisher sei die Schweiz mit 74 erfassten Fällen «relativ verschont» geblieben, schreibt das BVET.

Im Jahr 2009 weigerten sich rund 100 Züchter, ihre Tiere zu impfen. Sie sind überzeugt, dass die Impfung nichts nützt, weil auch geimpfte Tiere krank wurden. Ein anderes Argument lautet, dass die Impfung Nebenwirkungen mit sich bringe: So sei bei den geimpften Tieren die Anzahl der Fehlgeburten gestiegen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Mücken übertragene Viruskrankheit, die Rinder, Schafe, Ziegen und bestimmte Wildtiere befällt. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.


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sda [08.12.09 16:07]
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