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Untersucht wurde die mikrobielle Belastung sowie der Q2-Wert (Verhältnis Wasser zu Eiweiss). Von 51 Proben waren die mikrobiologische Qualität bei 20 Proben ungenügend. 7 davon mussten aufgrund der hohen Keimbelastung, gemäss Kantonschemiker Otmar Deflorin sogar als verdorben betrachtet werden.
In diesen Fällen dürfen die Betriebe die Produkte für die Fabrikläden nur noch mit einer Haltbarkeit von vier Tagen auszeichen. Besonders schlecht schnitten, gemäss Deflorin die Grossbetriebe ab. Speziell die Grossmetzgereien, haben die Herstellung und die Lagerung dieser Produkte nach wie vor nicht im Griff, heisst es im Bericht der Berner Kantonschemiker.
Die Produkte für die Fabrikläden würden oft anders gehandhabt als die grossen Posten welche direkt ausgeliefert werden, erklärte Deflorin. Betriebe, bei welchen wiederholt dieselben Mängel festgestellt werden, müssen mit einer Strafanzeige rechnen.