Allerdings mit noch restriktiveren Auflagen als in den zwei vorangehenden Jahren. Neu sind bei Blüten-Infektionsgefahren nur noch zwei Anwendungen von Streptomycin in Kernobstanlagen erlaubt. Die Erfahrungen mit dem Streptomycin-Einsatz und die Weiterentwicklung alternativer Bekämpfungsmassnahmen haben zu diesem Entscheid beigetragen. Auch im 2009 wurden bei Bakterien auf Kernobstbäumen und im Boden keine erhöhten Antibiotikaresistenzen festgestellt.