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Feuerbrandbekämpfung

Streptomycin: Maximal noch zwei Anwendungen

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Zulassung von Streptomycin zur Feuerbrandbekämpfung für 2010 erneuert.
Baumschulen werden auch in Zukunft wohl kein Streptomycin gegen Feuerbrand spritzen dürfen.

Allerdings mit noch restriktiveren Auflagen als in den zwei vorangehenden Jahren. Neu sind bei Blüten-Infektionsgefahren nur noch zwei Anwendungen von Streptomycin in Kernobstanlagen erlaubt. Die Erfahrungen mit dem Streptomycin-Einsatz und die Weiterentwicklung alternativer Bekämpfungsmassnahmen haben zu diesem Entscheid beigetragen. Auch im 2009 wurden bei Bakterien auf Kernobstbäumen und im Boden keine erhöhten Antibiotikaresistenzen festgestellt.

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[14.01.10 17:00]
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