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ePaper Schweizer Bauer

Die angepasste Verordnung mit dem Konzept der Nischensorten soll Schweizer Bauern ermöglichen, Spezialitäten zu produzieren, wie Hans Dreyer, Leiter Fachbereich Zertifizierung, Planzen- und Sortenschutz am Freitag auf Anfrage erklärte.
Ausserdem gibt die revidierte Verordnung den Produzenten mehr Handlungsspielraum und lockert bisheriges Recht. Gleichzeitig werde sie an EU-Bestimmungen angeglichen, um den Handel zwischen der EU und der Schweiz zu erleichtern.
Das BLW will, dass sich Bauern in der Schweiz mit neuen, innovativen Produkten behaupten können und öffnet so seltenen Sorten mit Marktpotenzial die Türen. Als Nischensorte gilt - vereinfacht - Saatgut von Gemüsesorten, das nicht grossflächig angebaut wird.
ProSpecieRara begrüsst Entwurf
ProSpecieRara hatte im Vorfeld eine Verschärfung der Verordnung befürchtet, wurde ihr doch die Zulassung einiger Kartoffelsorten verwehrt. Nun begrüsst die Schweizerische Stiftung für die kulturhistorische und genetische Vielfalt von Pflanzen und Tieren den vom Bundesamt vorgelegten Entwurf, wie sie am Freitag mitteilte.
Laut Hans Dreyer wurde die Verordnung in der Vergangenheit tatsächlich restriktiv gehandhabt. In der angepassten Fassung seien die Bedenken von ProSpecieRara aber berücksichtigt worden, was diese auch würdigt. Mit dem Entwurf «würde das BLW passend zum UNO-Jahr der Biodiversität, einen grossen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität bei den Kulturpflanzen leisten», schreibt die Stiftung.
Die Verordnung ist bis am 19. Februar in Konsultation.