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Die Inspektionen zeigten, dass die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Selbstkontrollmassnahmen immer besser verstanden und angewandt würden. Die Unternehmen erfüllten die Anforderungen generell gut, und die Futtermittel könnten als sicher eingestuft werden.
Wie 2008 gab mehr als die Hälfte der Nutztierfutterproben keinerlei Anlass zu Beanstandungen. Die Anzahl Proben mit kleineren Mängeln wie unvollständige Etikettierung und von der Deklaration geringfügig abweichende Gehalte blieb mit knapp 27 Prozent praktisch stabil.
Hingegen stieg die Anzahl Beanstandungen mit finanziellen Konsequenzen von 17 auf 19,5 Prozent an. Wie auch im Jahr 2008 musste in einem einzigen Fall Strafanzeige eingereicht werden: In einer von 461 Proben wies das Labor Antibiotika nach.
Alle übrigen Analysen auf unerlaubte oder unerwünschte Substanzen (Schwermetalle, Dioxine und Aflatoxine) ebenso wie auf Salmonellen erwiesen sich als negativ.
Im Grenzbereich der Normen
Die Beanstandungen mit finanziellen Folgen betreffen Werte, die ausserhalb der offiziellen Toleranzgrenzen liegen oder beziehen sich auf inakzeptable Deklarationsfehler.
Agroscope geht davon aus, dass nicht in allen diesen Fällen mutwilliger Betrug vorliege, stellt jedoch auch fest, dass die Unternehmen aus Gründen der wirtschaftlichen Rentabilität oftmals im Grenzbereich der gültigen Normen arbeiten.
Von den 267 bei Herstellern und Wiederverkäufern von Heimtierfuttermitteln vorgenommenen Proben wiesen 44,6 Prozent (2008: 54,6 Prozent) kleinere Mängel auf. 27 Prozent der Proben gaben Anlass zu Beanstandungen mit finanziellen Folgen, was einem Rückgang von 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Der erfreuliche Rückgang der Proben mit leichten Mängeln beruhte auf der Tatsache, dass sich die Unternehmen grosse Mühe gäben, die Etikettierungen an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen, heisst es. Die nach wie vor hohe Anzahl an Beanstandungen mit finanziellen Folgen beziehe sich vor allem auf Gehalte, die ausserhalb der amtlichen Toleranzwerte lagen.
Die amtliche Futtermittelkontrolle
ALP führt im Mandat des Bundesamts für Landwirtschaft BLW die Kontrolle der Produktion und des Handels von Nutztier- und Heimtierfuttermittel durch und lässt neue für die Tierfütterung bestimmte Substanzen zu. Ein wichtiges Ziel dieser Tätigkeit von ALP ist zu verhindern, dass toxische oder unerwünschte Substanzen an Tiere verfüttert werden und via Lebensmittel tierischen Ursprungs auf die Teller von Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Die Kontrollen tragen auch dazu bei, Tierhalterinnen und Tierhalter vor Täuschung zu schützen und bei der Verwendung von Futtermitteln Tiergesundheit und Umwelt zu respektieren.