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Die WBK des Nationalrats genehmigte die Gesetzesvorlage mit 20 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Mitte Januar hatte sie bereits Nichteintretens- und Rückweisungsanträge abgelehnt.
Am Freitag stand die Frage im Zentrum, wie nach Ende des Moratoriums die Übergangsfrist geregelt werden soll. Die Nationalratskommission sprach sich für einen Zusatz aus, der den Bundesrat beauftragt, rechtzeitig Bestimmungen zu erlassen.
Volk und Stände hatten dem Moratorium 2005 zugestimmt. Danach dürfen in der Schweizer Landwirtschaft bis November 2010 keine Tiere gehalten und keine Pflanzen angebaut werden, die gentechnisch verändert sind.
Der Bundesrat will das Moratorium um drei Jahre verlängern. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war, dass derzeit ein Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen läuft. Dessen Ergebnisse sollen Mitte 2012 vorliegen.
Gemäss einem Zwischenbericht wünscht die Mehrheit der Bevölkerung eine Wahlfreiheit beim Kauf von Produkten. Ein weitere Studie kam zum Schluss, dass die rechtlichen Rahmenbedingen nicht genügen, um die Koexistenz der Anbauflächen von Pflanzen mit und ohne Gentechnik zu regeln.