Homepage
Wetter
Markt & Preise
Politik & Wirtschaft
Tiere
Pflanzen
Landtechnik
Vermischtes
Hintergrund
Galerien
Marktplatz/Inserate
Service
Aboservice
Markt & Medien AGRAR
ePaper Schweizer Bauer

«Wir als betroffene Firma wurden nicht einmal direkt konsultiert», empört sich Markus Walther von der Sintagro AG. So sei es aber allen Pflanzenschutzmittelfirmen gegangen: «Erhalten haben die Informationen zum Beispiel Forschungsanstalten, Fachstellen, Bauernverband und andere landwirtschaftliche Organisationen. Pflanzenschutzmittelfirmen haben diese Liste so nicht bekommen.»
Dabei sei ein solches Vorgehen für sie existenzbedrohend.
Was ist mit Borkenkäfern?
Das BLW übernehme einfach die Liste der EU ohne Rücksicht auf schweizerische Eigenheiten. «Es gibt Produkte, die nur in der Schweiz gebraucht werden, weil wir spezielle klimatische Bedingungen oder Fruchtfolgen haben», erklärt Walther. Die Gefahr sei akut, dass viele wichtige Mittel nicht mehr zum Einsatz kommen dürften. Denn die Registrierung in der EU sei enorm teuer: «Wir haben abgeklärt, was die Wiederregistrierung von Borkenkäfer-Lockstoff für die Fallen kosten würde. Alleine die Erstellung des Dossiers käme auf 700'000 Euro zu stehen.» Bei einem Jahrhundertunwetter wie dem Sturm Lothar im Jahre 1999 und bei einem eventuellen Anstieg der Borkenkäfer-Population stünden dann plötzlich keine Lockstoffe zur Bekämpfung zur Verfügung.
Keine Lückenindikationen
Olivier Félix, Leiter des Fachbereichs Pflanzenschutzmittel beim BLW, betont, man habe die betroffenen Firmen nicht übergehen wollen: «Es ist eine Anhörung, bevor die Verordnung angepasst wird. Im Rahmen der Anhörungsverfahren konsultieren wir die Kantone und Verbände.» Wenn dann ein Stoff tatsächlich auf die Liste genommen werde, dann würde das BLW die betroffene Firma selbstverständlich konsultieren.
Ziel dieser Anhörung sei es zu schauen, ob es Lückenindikation geben könnte. «Lückenindikation heisst, dass es keine andere Möglichkeit gibt, Schädlinge zu bekämpfen», erklärt Félix.
Die EU habe Ende 2008 77 Stoffe nicht mehr auf der offiziellen Pflanzenschutzmittelliste aufgeführt: «Wenn ein Stoff in der EU zurückgezogen wurde, dann berücksichtigen wir das.» Es sei allerdings möglich, dass in der Schweiz nicht alle 77 Stoffe auf den Anhang 8 kämen, welcher das Ende des Einsatzes dieser Mittel bedeutet. «Wir werden mit grösster Wahrscheinlichkeit auch noch warten, wie das Verfahren in der EU verläuft», erklärt Félix.
Klage abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Bayer gegen das BLW abgewiesen. Das BLW hatte eine Allgemeinverfügung für die in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Lenacil WP 80% erlassen. Damit dürfen Nachahmerprodukte des Bayer-Originalpräparats Venzar eingesetzt werden. Venzar wurde seit Jahrzehnten bei Zuckerrüben im Vorauflauf eingesetzt und neu für den Nachauflauf zugelassen. Sie hätten enorme Anstrengungen mit umfassenden Versuchsprogrammen unternommen, dass Venzar in Zuckerrüben auch im Nachauflauf eingesetzt werden könne, argumentierte Bayer in der Beschwerdeführung. Man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde es innerhalb der Rekursfrist studieren, heisst es bei Bayer.