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Blauzungenkrankheit

Keine Impfung für Rinder und Schafe auf 7000 Tierhöfen

Jeder zehnte Rinder- und Schafhalter in der Schweiz will seine Tiere nicht gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Über 7000 Tierhalter haben beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Gesuch für eine Impf-Dispens gestellt.
Diese Kuh ist an der Blauzungenkrankheit erkrankt. / BVet

Dies entspricht einem Anteil von 12,9 Prozent der Rinder- und  Schafhalter im Land, wie das BVET am Mittwoch mitteilte. Laut BVET- Sprecher Marcel Falk werden die Gesuche grundsätzlich bewilligt.  Noch nicht abschätzen lässt sich, wie viele Tiere letztlich keine  Impfung erhalten. Es ist nämlich nicht bekannt, wie viele Tiere auf  den betroffenen Betrieben gehalten werden.

Grosse Unterschiede zeigen sich zwischen den Landesteilen. In den  Ostschweizer Kantonen gingen deutlich mehr Gesuche um Dispensation  ein als in der Westschweiz. In St. Gallen wollen 35 Prozent der  Tierhalter ihre Tiere nicht impfen lassen. In den Urkantonen und in  den beiden Appenzeller Halbkantonen sind es 25 Prozent.

Dagegen ersuchten nur 6,2 Prozent der Tierhalter in Neuenburg,  2,4 in Freiburg, 1,4 im Waadtland und 0,5 im Jura um einen Dispens.  Das BVET führt den hohen Anteil der impfwilligen Westschweizer  Bauern auf deren Erfahrung mit der Seuche im nahen Frankreich  zurück. Dort habe die Produktion stark gelitten.

Zuversicht beim Bund  

Aufgrund der Zahlen geht das BVET von einer «guten Impfabdeckung»  aus. Es bestehe die Chance, dass es 2010 wie schon 2009 keine neuen  Ansteckungen mit der Blauzungenkrankheit geben werde. Landwirte, die  ihre Tiere nicht impfen lassen, erhalten keine Entschädigung, wenn  es auf ihrem Betrieb zu einem Krankheitsfall kommt.

Der Bund ermöglichte Mitte Januar den Impf-Dispens, nachdem in  den letzten Jahren einzelne Landwirte Widerstand gegen das Impf- Obligatorium geleistet hatten. Mehrere Personen wurden gebüsst.

Die Impfung läuft derzeit an und sollte im Mai beendet sein. Der  Impfstoff im Wert von rund 3 Millionen Franken bezahlt der Bund. Die  Kosten für den Tierarzt, der die Impfung durchführt, teilen sich der  Kanton und der Tierhalter.


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sda [17.02.2010 18:]
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