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Dies entspricht einem Anteil von 12,9 Prozent der Rinder- und Schafhalter im Land, wie das BVET am Mittwoch mitteilte. Laut BVET- Sprecher Marcel Falk werden die Gesuche grundsätzlich bewilligt. Noch nicht abschätzen lässt sich, wie viele Tiere letztlich keine Impfung erhalten. Es ist nämlich nicht bekannt, wie viele Tiere auf den betroffenen Betrieben gehalten werden.
Grosse Unterschiede zeigen sich zwischen den Landesteilen. In den Ostschweizer Kantonen gingen deutlich mehr Gesuche um Dispensation ein als in der Westschweiz. In St. Gallen wollen 35 Prozent der Tierhalter ihre Tiere nicht impfen lassen. In den Urkantonen und in den beiden Appenzeller Halbkantonen sind es 25 Prozent.
Dagegen ersuchten nur 6,2 Prozent der Tierhalter in Neuenburg, 2,4 in Freiburg, 1,4 im Waadtland und 0,5 im Jura um einen Dispens. Das BVET führt den hohen Anteil der impfwilligen Westschweizer Bauern auf deren Erfahrung mit der Seuche im nahen Frankreich zurück. Dort habe die Produktion stark gelitten.
Zuversicht beim Bund
Aufgrund der Zahlen geht das BVET von einer «guten Impfabdeckung» aus. Es bestehe die Chance, dass es 2010 wie schon 2009 keine neuen Ansteckungen mit der Blauzungenkrankheit geben werde. Landwirte, die ihre Tiere nicht impfen lassen, erhalten keine Entschädigung, wenn es auf ihrem Betrieb zu einem Krankheitsfall kommt.
Der Bund ermöglichte Mitte Januar den Impf-Dispens, nachdem in den letzten Jahren einzelne Landwirte Widerstand gegen das Impf- Obligatorium geleistet hatten. Mehrere Personen wurden gebüsst.
Die Impfung läuft derzeit an und sollte im Mai beendet sein. Der Impfstoff im Wert von rund 3 Millionen Franken bezahlt der Bund. Die Kosten für den Tierarzt, der die Impfung durchführt, teilen sich der Kanton und der Tierhalter.