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Gentechnik

Gentech-Moratorium wird um drei Jahre verlängert

Das Moratorium für gentechnisch veränderte Tier- und Pflanzenarten wird um drei Jahre verlängert. Nach dem Ständerat sprach sich am Montag auch der Nationalrat für eine entsprechende Änderung des Gentechnikgesetzes (GTG) aus.

Mit der Verlängerung des Moratoriums bis 2013 werde der  Volkswille respektiert, betonten die Befürworter und der Bundesrat.  Mit dem klaren Ja zum Moratorium 2005 hätten Volk und Stände  verlangt, wissenschaftliche Grundlagen zu schaffen für einen  fundierten Entscheid über den Umgang mit gentechnisch veränderten  Organismen.

«Diese Grundlagen liegen vor dem Ablauf des Moratoriums am 27.  November 2010 aber nicht vor», sagte Oskar Freysinger (SVP/VS)  namens der Wissenschaftskommission (WBK). Erst nach Abschluss des  Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 59 «Nutzen und Risiken der  Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» Mitte 2012 sei dies  der Fall. Das Moratorium vorher aufzuheben wäre «unverantwortlich».

Als «unverantwortlich» sah hingegen eine Minderheit vorab der FDP  und der SVP die Verlängerung des Moratoriums. «Das ist eine unnötige  und nicht zielführende Zeitschlaufe», monierte Theophil Pfister (SVP/ SG). In drei Jahren werde man vor den gleichen Fragen stehen, ohne  auf mehr Grundlagen zurückgreifen zu können.

Die vorliegenden wissenschaftlichen Fakten zur Gentechnologie  reichten aus für einen Grundlagenentscheid, sagte auch Peter Malama  (FDP/BS). «Das NFP 59 wird das Rad nicht neu erfinden.»

Nachahmer in Forschung

Die rechts-bürgerlichen Gegner der Vorlage sorgten sich vor allem  um die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz. Obwohl die Forschung  vom direkten Verbot ausgenommen sei, wie die Befürworter mehrfach  betonten, habe ein neuerliches Moratorium negative Auswirkungen.  Bereits sei das Interesse von Studenten, sich in diesem Bereich  weiterzubilden, zurückgegangen, sagte Malama.

«Wir überlassen das Zukunftsfeld der Genforschung den USA und  China und werden zwangsläufig zu Nachahmern und Bittstellern»,  doppelte Pfister nach.

Die Minderheit fand bei den Ratskolleginnen und -kollegen  allerdings kein Gehör. Sowohl einen Antrag auf nicht Eintreten als  auch einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat lehnte die grosse  Kammer deutlich ab.

Auf Granit bissen die FDP- und SVP-Exponenten auch in der  Detailberatung, als sie abermals versuchten, den Artikel zur  Verlängerung des Moratoriums aus der Revisionsvorlage zu kippen.  Dieses Vorgehen sei «absurd» und grenze an «gesetzgeberischen  Surrealismus», urteilte Umweltminister Moritz Leuenberger.

Ebenfalls deutlich wies der Nationalrat einen Antrag aus der  gleichen Ecke zurück, der zumindest eine neuerliche Verlängerung des  Moratoriums im Jahre 2013 vorsorglich verbieten wollte.

Rechtzeitig nötige Bestimmungen

Nach dem Willen des National- sowie des Ständerates soll der  Bundesrat zudem rechtzeitig die nötigen Bestimmungen für das  Inverkehrbringen von genveränderten Organismen erlassen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die GTG-Revision mit  106 zu 68 Stimmen an. Die Vorlage geht noch einmal zurück an den  Ständerat. Dabei geht es aber nur noch um redaktionelle Änderungen.
   Stillschweigend nahm die grosse Kammer schliesslich ein Postulat  an, das die Forschung in der Gentechnik nach 2012 sichern soll.


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sda [08.03.2010 22:]
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