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Leuthard antwortete, es werde der vollständige gegenseitige Marktzugang für Agrarprodukte und Lebensmittel Schweiz-EU angestrebt. Dazu könne eine vertraglich geregelte, gegenseitige Anerkennung des Cassis-de-Dijon-Prinzips gehören.
Dies sei schon lange bekannt, es handle sich also nicht um eine Ausweitung des Schweizer Mandats. Die EU-Kommission mache aber geltend, dass sie für ein gegenseitiges Cassis-de-Dijon-Prinzip kein Mandat habe. Die Schweiz und die EU suchten nun Möglichkeiten für den Einbezug dieses Bereichs in die laufenden Verhandlungen. msi