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Die bisherigen Anforderungen an die hohe Schweizer Milchqualität sollen Ende dieses Jahres über Bord geworfen und das Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG-Recht) übernommen werden. Diese Pläne bestätigt Marcel Falk, Mediensprecher beim Bundesamt für Veterinärwesen (BVet).
Konkret heisst dies, dass der Beanstandungswert von bisher 350000 Zellen/ml auf neu 400000 Zellen/ml angehoben würde. Bei den Keimzahlen würde dieser Wert von heute 80000 Keimen/ml auf neu 100000 Keime/ml festgelegt. Beim Hemmstoffnachweis soll alles beim Alten bleiben. Positive Hemmstoffwerte würden weiterhin beanstandet.
Ansprüche heruntergeschraubt
Die Ansprüche an die Milchqualität werden dadurch heruntergeschraubt. Nun stellt sich die Frage, ob dies zur Qualitätsstrategie Schweiz passt. «Mit der Erhöhung der Limiten auf das EU-Niveau wird die Milchqualität nicht leiden», versichert BVet-Sprecher Marcel Falk. Wenn der Bundesrat den Anpassungen zustimme, würden nicht nur die Limiten angepasst. So würde beispielsweise auch die Milchuntersuchung künftig wie in der EU zweimal monatlich erfolgen. Dies wirke sich positiv auf die Milchqualität aus, glaubt Falk.
Bislang wurde 14-mal jährlich die Milchqualität bestimmt, künftig 24-mal oder zweimal pro Monat.
Bei den Zell- und Keimzahlen soll ab 2011 aus den beiden Proben pro Monat der sogenannte geometrische Mittelwert erhoben werden. Konkret bedeutet dies, dass die Zellzahlen beziehungsweise die Keimzahlen beider Proben miteinander multipliziert werden und die Wurzel daraus gezogen wird. Dadurch nähert sich der massgebende Wert immer dem der tieferen Zahl.
Privatrechtliche Regelung?
Dazu Jacques Gygax, Direktor von Fromarte, also des Käserverbandes: «Die Milchqualität darf durch die Anpassungen nicht leiden.» Die Milchbranche sei deshalb daran, privatrechtliche Regelungen zwischen Verarbeitern und Produzenten zu erarbeiten, um die hohe Milchqualität zu halten. Er denke dabei an ein System, bei dem es zu Abzügen komme, wenn die Milch mehr als 350000 Zellzahlen/ml aufweise. «Denkbar ist aber auch, dass sehr tiefe Zellzahlwerte gar mit Zuschlägen belohnt werden.»
«Wir suchen nach einem Branchenkonsens», bestätigt auch Emmi-Sprecherin Monika Senn. Privatrechtliche Regelungen mit den Lieferanten seien erstrebenswert.