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Wasserstrategie

Berner Regierung will Quellen verstaatlichen

Die Berner Regierung will mit ihrer Wasserstrategie die privaten Trinkwasserversorgungen stark reduzieren. Zudem wird Kulturland bei den Wasserschutzzonen gegenüber Naturschutzgebieten benachteiligt.

Viele Landwirtschaftsbetriebe unterhalten private Trinkwasserversorgungen.  Die neue Berner Wasserstrategie sieht nun vor, dass Quellenbesitzer verpflichtet werden können, ihre Trinkwasserversorgung an die öffentliche Wasserversorgung anzuschliessen. Und die privaten Wasserversorgungs- genossenschaften sollen zu grösseren Einheiten zwangsfusioniert und verstaatlicht werden. Regierungsrätin Barbara Egger, die dem  Amt für Wasser und Abfall (AWA) vorsteht, möchte damit die Anzahl Wasserfassungen stark reduzieren. Kleinere Quellen sollen verschwinden, andernorts dafür grössere neue Quellen gesucht werden, wie das beispielsweise im Moment erfolglos im Eriz für das  Thuner Ostamt versucht wird. Der Kanton will eine einzige Wasserversorgung Zulgtal errichten.

Alle Bezüger ans Netz

«Innerhalb des Perimeters der öffentlichen Wasserversorgungen sind alle Bezüger an diese anzuschliessen», heisst es wörtlich in der Wasserversorgunsstrategie 2010. Die Begründung des AWA für diese Forderung: «Private Versorgungen bieten bei extremen Witterungsbedingungen weder qualitativ noch quantitativ die erforderliche Versorgungssicherheit.» In extrem ländlichen Gebieten mit vielen privaten Wasserversorgungen könne eine öffentliche Wasserversorgung jedoch nur aufgebaut werden, wenn sich alle potenziellen Konsumenten innerhalb des Versorgungsgebietes an den Kosten beteiligten. «Ohne Anschlusspflicht für die Bezüger von privaten Wasserversorgungen können solche Gebiete nicht zu wirtschaftlichen Bedingungen öffentlich versorgt werden», lautet die Schlussfolgerung des AWA.

Gute Wasserqualität

Überhaupt kein Verständnis für diese Forderung hat man auf bäuerlicher Seite, wie Lobag-Geschäftsführer Donat Schneider erläutert. Die Wasserqualität in der Schweiz sei, vor allem was Quellwasser betreffe, auf einem enorm hohen Niveau, wozu auch die Landwirtschaft viel beitrage: «An der im internationalen Vergleich hohen Wasserqualität sieht man generell, dass die Schweizer Landwirtschaft auf einem sehr hohen Niveau arbeitet und sich der Wasserqualitätssicherung für das Allgemeinwohl sehr bewusst ist.» 

Die Lobag sei entschieden dagegen, dass Private verpflichtet werden sollen, sich der die öffentlichen Wasserversorgung anzuschliessen, so Schneider. «Zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe müssten eine sehr gut funktionierende Versorgung anpassen, beziehungsweise sogar aufgeben», kritisiert er. Der internationale Trend zeige zudem, dass in Zukunft viele Länder zu wenig Trinkwasser haben werden: «Deshalb gilt es, die gute, dezentrale Infrastruktur, welche wir haben, aufrecht zu erhalten.» Nicht nur die Lobag, sondern auch das Bernisch Bäuerliches Komitee  lehnt die vorgeschlagene Wasserstrategie ab, wie Präsident Heinz Siegenthaler betont: «Sowohl  die gemeindeeigenen, als auch die privaten Quellen dürfen nicht quasi verstaatlicht werden und sollen somit nicht regionalisiert werden, insbesonders auch wegen der steigenden Kosten.»

Wegen der massiven Kritik an der Anschlusspflicht, welche auch in den Leserbriefspalten des «Schweizer Bauer» zu lesen ist, hat nun Regierungsrätin Barbara Egger am Montag im Regionaljournal von Radio DRS 1 angetönt, dass sie eventuell zurückkrebst: «Die Wasserversorgungsstrategie ist so gut angekommen und hat wichtige Punkte drin. Ich möchte nicht die ganze Strategie wegen eines Punktes gefährden.»

Grössere Schutzzonen

Doch Eggers Einschätzung, dass die Wasserversorgungsstrategie in allen anderen Punkten gut angekommen sei, wird auf bäuerlicher Seite nicht geteilt.  Im Vernehmlassungsentwurf werden beispielsweise Auen, Naturschutzgebiete oder Renaturierungen bei Nutzungskonflikten gegenüber den Schutzzonen bei Quellfassungen prioritär eingestuft. Diese Naturschutzgebiete, welche keine Bewirtschaftung haben, sollen aus Schutzzonen herausgenommen werden. Gutes und fruchtbares Ackerland soll hingegen kein Hindernis darstellen, eine Schutzzone zu erweitern oder zu errichten. «Für die Lobag ist nur schwer nachvollziehbar, wieso Renaturierungen gegenüber Fruchtfolgeflächen eine bevorzugte Behandlung haben sollen», findet Donat Schneider.

Eine weitere Ausdehnung der Schutzzonen sei auf Grund der bereits hohen Wasserqualität nicht notwendig. Es gelte zu bedenken, dass jede weitere Ausdehnung innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche Produktionseinschränkungen und wirtschaftliche Verluste für die Betroffenen mit sich bringe: «Die Lobag fordert, dass Bauernfamilien, welche von Schutzzonen betroffen sind, eine Entschädigungen für Ertragseinbussen erhalten.»


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Samuel Krähenbühl [16.03.2010 16:]
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