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Genveränderte Organismen

BASF darf Reste von GVO-Kartoffel verfüttern

Innerhalb weniger Tage gab es in der EU zwei Entscheidungen betreffend GVO. Lebensmittel dürfen verunreinigt sein, und Einsprachen gegen das Patent auf ein Milchleistungs-Gen wurden abgelehnt.

Wie Tierschutznews.ch berichtet, hat BASF trotz großer Bedenken der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seine seit 13 Jahren geführte Schlacht für den kommerziellen Anbau seiner Stärkekartoffel Amflora gewonnen. Zwar ist sie für die Klebstoff- und Papierherstellung und nicht zum Essen gedacht, dem Konzern ist es offenbar aber gelungen, durchzusetzen, dass auch Lebensmittel zu 0,9% verunreinigt sein dürfen und dass man Nutztiere mit den Abfällen, der Pülpe, füttern darf.

Die WHO warnte vor der Genehmigung, denn als Marker-Gen wurde eine Antibiotikaresistenz eingebaut. Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Eigenschaft auf die Darmflora oder Krankheitskeime überspringt, könnten eventuell wichtige Antibiotika, z.B. auch solche, die gegen die Tuberkulose nötig sind, wirkungslos werden.

Die Entscheidung der Kommission unter der Zustimmung der konservativen Fraktion des Parlamentes ist für die Gegner auch deshalb unverständlich, weil Amflora überflüssig sei: Inzwischen wurde auf ganz normalem Wege eine Kartoffelsorte gezüchtet, die ebenfalls ausschließlich die begehrte Stärkesorte Amylopektin bilde.

GVO-Kühe

Das Europäischen Patentamt hat weiter die Einsprüche abgelehnt, die gegen das Patent auf Kühe mit einem Gen für besonders hohe Milchleistung erhoben worden waren. Umwelt-, Bauern-, Tierschutzverbände und kritische Bürger hatten nicht hinnehmen wollen, dass Kühe wie Erfindungen patentiert werden dürfen. Nicht nur diese Genvariante wurde patentiert, sondern auch das künstliche Einschleusen in Kühe und die entsprechend veränderten Tiere.


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tierschutznews.ch [17.03.2010 13:]
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