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Die Einführung einer verpflichtenden Ampelkennzeichnung
für Nährwerte verpackter Lebensmittel ist laut Agra-Europe ein Stück unwahrscheinlicher geworden. Im federführenden Umweltausschuss
des Europaparlaments verfehlten entsprechende Vorschläge
knapp die notwendige Mehrheit der Stimmen. Stattdessen
soll das Konzept der Richtwerte für die Tageszufuhr weiterverfolgt werden. Danach wird der Gehalt an Nährstoffen wie Fett und gesättigte
Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker und Salz sowie der Energiegehalt
in Prozent des durchschnittlichen Tagesbedarfs einer Frau mittleren Alters angegeben.
Entscheid im Mai
Ob man von dem Konzept, den Nährwertgehalt je nach Höhe mit den Ampelfarben grün, gelb und rot zu markieren, tatsächlich Abstand nimmt, wird sich erst nach der entscheidenden Plenarabstimmung im Mai erweisen. Änderungsanträge, die darauf abzielten, ergänzende nationale Systeme zu verbieten, wurden abgelehnt. Stattdessen soll es Mitgliedstaaten möglich sein, über die EU-Vorschriften hinausgehende, freiwillige Lösungen zu fördern. Das würde auch das Fortbestehen der Ampelkennzeichnung in Großbritannien ermöglichen. Vorschriften für nicht vorverpackte Lebensmittel sollen in der Hand der Mitgliedstaaten bleiben.
Kennzeichnung von Analogkäse
Außerdem sprach sich der Umweltausschuss vorrangig mehrheitlich für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch beziehungsweise Geflügel, Milchprodukten, Obst und Gemüse sowie anderen nicht zusammengesetzten Lebensmitteln aus. Die Herkunft von Fleisch, Gefügel und Fisch soll auch angegeben werden, wenn es sich um Zutaten in verarbeiteten Produkten handelt. Produkte wie «Analogkäse» oder Schinkenimitate, die dem Verbraucher höherwertige Inhaltsstoffe vorgaukeln als tatsächlich verwendet wurden, sollen künftig klar gekennzeichnet werden.