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Ferkelkastration

Ferkelkastrationsfonds ist voll, keine Beiträge mehr nötig

Seit einem Jahr fliessen von Produzenten, Handel und Schlachtauftraggebern CHF 5.- pro Schlachtschwein in den Ferkelkastrationsfonds. Die Mittel werden zur Anschubfinanzierung bei der Umsetzung der schmerzfreien Ferkelkastration eingesetzt. Per 4. Juli 2010 kann der Einzug dieser Beiträge vorzeitig gestoppt werden.
Ferkel-Kastration mit der Inhalationsnarkose.

Seit dem 1. Januar 2010 dürfen Ferkel in der Schweiz nur noch unter Schmerzausschaltung kastriert werden. Diese Pflicht ist für die Schweinezüchter mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Verwerter, Handel und Produzenten haben deshalb vor Jahresfrist eine zeitlich limitierte Anschubfinanzierung zur Umsetzung der schmerzfreien Ferkelkastration beschlossen. Proviande wurde mit der Verwaltung und Abwicklung dieses Kastrationsfonds beauftragt.

Der Fonds wurde für eine Dauer von maximal fünfzehn Monaten ab dem 6. Juli 2009 eröffnet. Erfreulicherweise treffen die Einzahlungen der Schlachtauftraggeber regelmässig ein und der Fonds profitiert von einer guten Zahlungsdisziplin. Der Verwaltungsrat des Kastrationsfonds hat deshalb beschlossen, bereits ab dem 4. Juli 2010 auf die weitere Beitragserhebung zu verzichten. Bedingung ist jedoch, dass die bis zum 4. Juli in Abzug gebrachten Beiträge auch vollständig in den Fonds einbezahlt werden. Mit diesem Entscheid kann die ursprünglich geplante Einzugsdauer von fünfzehn Monaten deutlich unterschritten werden. Die Schlachtauftraggeber erhalten in diesen Tagen zusammen mit der letzten Akontorechnung eine Umfrage zu den effektiven Schlachtungen 2010. Aufgrund der so erhobenen Zahlen werden anschliessend die Schlussabrechnungen erstellt.

Die Entschädigungen aus dem Kastrationsfonds richten sich nach den Betriebsgrössen der Schweinezüchter und nach dem gewählten Narkoseverfahren (Inhalationsnarkose mit Narkosegerät oder Narkose durch den Tierarzt). Bis heute konnte bereits über die Hälfte aller eingegangenen Anträge bearbeitet und die Beiträge ausbezahlt werden. Die übrigen Auszahlungen werden in den nächsten Monaten erfolgen, sofern die Dossiers vollständig eingereicht wurden. Betriebe, die ihre Ferkel durch den Tierarzt narkotisieren lassen, müssen bis nächsten Februar eine Sammelrechnung für die im Jahr 2010 betäubten Ferkel einreichen und werden 2011 entschädigt.


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mgt [23.06.2010 13:16]
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