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Tieranwalt

Zürcher Parlament schafft Tieranwalt ungewollt diskussionslos ab

Der Tieranwalt im Kanton Zürich ist ab 2011 definitiv Geschichte. Das Zürcher Kantonsparlament schaffte das Amt mit einem Beschluss ab - ohne darüber diskutiert zu haben. Die Regierung hatte aufgrund der eidgenössischen Gesetzgebung das kantonale Recht angepasst.
Der Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel. / tierimrecht.org

Das Parlament hatte dem Gesetz über die Anpassungen des  kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neue  Prozessordnung des Bundes im April ohne Gegenstimme zugestimmt. Ein  Teil davon betraf auch die kantonale Tierschutzgesetzgebung. Diese  musste nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks im März zur Einführung  von Tieranwälten angepasst werden.

Gemäss der neuen Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft tritt,  darf der Tieranwalt nicht weiter mit den Strafbehörden  zusammenarbeiten. Dies ist nur Behörden erlaubt, nicht aber einem  externen Anwalt. Deshalb war die Zukunft des einzigen Tieranwalts in  der Schweiz nach der Abstimmung sehr ungewiss.

Die Zürcher Gesundheitsdirektion wollte aber nicht auf den 1992  im Kanton eingeführten Tieranwalt verzichten. «Wir wollten ihn deshalb bei den Gesundheitsbehörden angliedern», sagte der Sprecher  der Zürcher Gesundheitsdirektion, Urs Rüegg, am Mittwoch zu einem  Bericht von «20Minuten».

Wegweisender Entscheid der Kommission

Der entsprechende Artikel im Tierschutzgesetz wurde deshalb mit  einem Zusatz ergänzt. Dieser sah vor, das so genannte Parteirecht  auch Dritten übertragen zu können. «Die vorberatende Kommission im  Kantonsrat befand dies jedoch nicht für nötig und lehnte den Zusatz  ab», sagte Rüegg. Das Parlament stimmte dann über eine Vorlage ab,  in der diese Ergänzung fehlte.

Offensichtlich war den Kantonsratsmitgliedern die Tragweite  dieses Entscheids nicht bewusst. «Wir haben über etwas abgestimmt,  von dem wir nicht wussten, was es bedeutet», sagte eine Kantonsrätin  der Grünen auf Anfrage. «Darauf hätte hingewiesen und darüber  diskutiert werden müssen.» Dass es um die Abschaffung des  Tieranwalts ging, sei nicht gesagt worden, sagte auch der  Fraktionschef der SVP. Mit der neuen, vom Kantonsrat abgesegneten Formulierung des  betreffenden Paragrafen liegt das volle Parteirecht nun bei der  Gesundheitsdirektion, konkret beim kantonalen Veterinäramt.

Er sei überrascht, dass der Kantonsrat die Abschaffung des  Tieranwalts diskussionslos beschlossen habe, sagte der Zürcher  Tieranwalt gegenüber der SDA. Die Begründung der Regierung, die sich  auf das Bundesamt für Justiz stützt, ist seiner Ansicht nach  «wackelig und unsicher».


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sda [30.06.2010 15:12]
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