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Das Parlament hatte dem Gesetz über die Anpassungen des kantonalen Prozessrechts in Zivil- und Strafsachen an die neue Prozessordnung des Bundes im April ohne Gegenstimme zugestimmt. Ein Teil davon betraf auch die kantonale Tierschutzgesetzgebung. Diese musste nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks im März zur Einführung von Tieranwälten angepasst werden.
Gemäss der neuen Strafprozessordnung, die 2011 in Kraft tritt, darf der Tieranwalt nicht weiter mit den Strafbehörden zusammenarbeiten. Dies ist nur Behörden erlaubt, nicht aber einem externen Anwalt. Deshalb war die Zukunft des einzigen Tieranwalts in der Schweiz nach der Abstimmung sehr ungewiss.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion wollte aber nicht auf den 1992 im Kanton eingeführten Tieranwalt verzichten. «Wir wollten ihn deshalb bei den Gesundheitsbehörden angliedern», sagte der Sprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion, Urs Rüegg, am Mittwoch zu einem Bericht von «20Minuten».
Wegweisender Entscheid der Kommission
Der entsprechende Artikel im Tierschutzgesetz wurde deshalb mit einem Zusatz ergänzt. Dieser sah vor, das so genannte Parteirecht auch Dritten übertragen zu können. «Die vorberatende Kommission im Kantonsrat befand dies jedoch nicht für nötig und lehnte den Zusatz ab», sagte Rüegg. Das Parlament stimmte dann über eine Vorlage ab, in der diese Ergänzung fehlte.
Offensichtlich war den Kantonsratsmitgliedern die Tragweite dieses Entscheids nicht bewusst. «Wir haben über etwas abgestimmt, von dem wir nicht wussten, was es bedeutet», sagte eine Kantonsrätin der Grünen auf Anfrage. «Darauf hätte hingewiesen und darüber diskutiert werden müssen.» Dass es um die Abschaffung des Tieranwalts ging, sei nicht gesagt worden, sagte auch der Fraktionschef der SVP. Mit der neuen, vom Kantonsrat abgesegneten Formulierung des betreffenden Paragrafen liegt das volle Parteirecht nun bei der Gesundheitsdirektion, konkret beim kantonalen Veterinäramt.
Er sei überrascht, dass der Kantonsrat die Abschaffung des Tieranwalts diskussionslos beschlossen habe, sagte der Zürcher Tieranwalt gegenüber der SDA. Die Begründung der Regierung, die sich auf das Bundesamt für Justiz stützt, ist seiner Ansicht nach «wackelig und unsicher».