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Gentech

EU-Länder sollen selbst über Anbau von Gen-Pflanzen entscheiden

Künftig sollen die EU-Staaten selbst entscheiden, ob sie den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihrem Gebiet zulassen wollen oder nicht. Greenpeace kritisierte den Vorschlag der EU-Kommission umgehend, unter EU-Parlamentariern sind die Meinungen geteilt.

Sowohl das Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem  Vorschlag noch zustimmen. Die Sitzungen dazu werden im Herbst  stattfinden. «Ich bin mir bewusst, dass es zu grossen Diskussionen  kommen wird», sagte EU-Gesundheits- und Konsumentenschutzkommissar  John Dalli.

Der Vorschlag bedeute aber nicht, dass sich die EU-Kommission aus  der Verantwortung stehle. Das wissenschaftlich fundierte  Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO)  bleibe bestehen.

Verschiedene Medien hatten berichtet, das Zulassungsverfahren für  GVO-Produkte werde im Gegenzug vereinfacht. «Es hat keinen Kuhhandel  gegeben», wehrte sich Dalli vor den Medienschaffenden in Brüssel  gegen solche Vorwürfe.

Kritik von Greenpeace und EU-Parlamentariern

EU-Parlamentsabgeordnete und Greenpeace blieben aber bei der  Kritik, die EU-Kommission wolle die Zulassung von Gen-Pflanzen  europaweit beschleunigen. Bisher sei die Kommission bereits viermal  daran gescheitert, nationale Anbauverbote auszuhebeln, schreibt  Greenpeace Europa in einer Reaktion.

Mit dem Entscheid, die Verantwortung über Anbau von Gen-Pflanzen  an die EU-Staaten zurückzugeben, ziehe sich die EU-Kommission aus  der Verantwortung, kritisierte der belgische Liberale Guy  Verhofstadt. Das sei ein gefährlicher Präzedenzfall, um für andere  grenzüberschreitende Probleme Lösungen zu finden.

Dagegen befand der österreichische Volksparteiabgeordnete Richard  Seeber, dass die Kommission mit diesem Entscheid die Sorgen der  Mitgliedstaaten und Bürger ernst genommen habe. Skeptischer äusserte  sich seine Parteikollegin Elisabeth Köstinger. Sie warnte davor, das  Dokument dürfe sich nicht als «Wolf im Schafspelz» entpuppen.

Anbau und Koexistenz

Dalli betonte derweil, die EU-Kommission sei nicht für oder gegen  GVO. «Diese Organismen sind aber eine Realität und Europa kann sich  nicht zurücklehnen, wir müssen Entscheide treffen.»

Die vorgeschlagene Verordnung zum Anbau-Entscheid hat eine  Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie (Gesetz) zur Folge. Wegen  der dazu nötigen Abstimmungen im Ministerrat und im Parlament werde  die Umsetzung «vielleicht noch etwas dauern», so der maltesische EU- Kommissar.

Sofort in Kraft treten kann dagegen die neue Empfehlung zur  Koexistenz. Diese Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten bessere  Massnahmen für die Entwicklung von Koexistenzkonzepten bieten.  Bestehen bleibt die Regelung für Grenzgebiete. Wenn ein Land Gentech- Pflanzen anbaut, das benachbarte nicht, muss ersteres die  benachbarten Landwirte und das betroffene Nachbarland informieren.

Schweizer Gentech-Moratorium

In der Schweiz gilt seit November 2005 ein Gentech-Moratorium,  das sich sowohl auf den Anbau von GVO-Pflanzen als auch auf das  Inverkehrbringen von GVO-Lebensmitteln und gentechnisch veränderten  Tieren bezieht. National- und Ständerat sprachen sich im März dieses  Jahres für eine Verlängerung des Moratoriums bis November 2013 aus.

Bis dahin sollen die die Rahmenbedingungen für die  landwirtschaftliche Produktion von GVO festgelegt werden. Dies auch  auf Basis des Nationalen Forschungsprogramms zu «Nutzen und Risiken  der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen».

Der Schlussbericht ist für Mitte 2012 geplant. Danach sollen bis  Ende Oktober 2013 die zuständigen Departemente die entsprechenden  Regelungsentwürfe auf Bundesebene vorlegen.


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sda [13.07.2010 16:24]
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