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Sowohl das Parlament als auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die Sitzungen dazu werden im Herbst stattfinden. «Ich bin mir bewusst, dass es zu grossen Diskussionen kommen wird», sagte EU-Gesundheits- und Konsumentenschutzkommissar John Dalli.
Der Vorschlag bedeute aber nicht, dass sich die EU-Kommission aus der Verantwortung stehle. Das wissenschaftlich fundierte Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bleibe bestehen.
Verschiedene Medien hatten berichtet, das Zulassungsverfahren für GVO-Produkte werde im Gegenzug vereinfacht. «Es hat keinen Kuhhandel gegeben», wehrte sich Dalli vor den Medienschaffenden in Brüssel gegen solche Vorwürfe.
Kritik von Greenpeace und EU-Parlamentariern
EU-Parlamentsabgeordnete und Greenpeace blieben aber bei der Kritik, die EU-Kommission wolle die Zulassung von Gen-Pflanzen europaweit beschleunigen. Bisher sei die Kommission bereits viermal daran gescheitert, nationale Anbauverbote auszuhebeln, schreibt Greenpeace Europa in einer Reaktion.
Mit dem Entscheid, die Verantwortung über Anbau von Gen-Pflanzen an die EU-Staaten zurückzugeben, ziehe sich die EU-Kommission aus der Verantwortung, kritisierte der belgische Liberale Guy Verhofstadt. Das sei ein gefährlicher Präzedenzfall, um für andere grenzüberschreitende Probleme Lösungen zu finden.
Dagegen befand der österreichische Volksparteiabgeordnete Richard Seeber, dass die Kommission mit diesem Entscheid die Sorgen der Mitgliedstaaten und Bürger ernst genommen habe. Skeptischer äusserte sich seine Parteikollegin Elisabeth Köstinger. Sie warnte davor, das Dokument dürfe sich nicht als «Wolf im Schafspelz» entpuppen.
Anbau und Koexistenz
Dalli betonte derweil, die EU-Kommission sei nicht für oder gegen GVO. «Diese Organismen sind aber eine Realität und Europa kann sich nicht zurücklehnen, wir müssen Entscheide treffen.»
Die vorgeschlagene Verordnung zum Anbau-Entscheid hat eine Änderung der entsprechenden EU-Richtlinie (Gesetz) zur Folge. Wegen der dazu nötigen Abstimmungen im Ministerrat und im Parlament werde die Umsetzung «vielleicht noch etwas dauern», so der maltesische EU- Kommissar.
Sofort in Kraft treten kann dagegen die neue Empfehlung zur Koexistenz. Diese Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten bessere Massnahmen für die Entwicklung von Koexistenzkonzepten bieten. Bestehen bleibt die Regelung für Grenzgebiete. Wenn ein Land Gentech- Pflanzen anbaut, das benachbarte nicht, muss ersteres die benachbarten Landwirte und das betroffene Nachbarland informieren.
Schweizer Gentech-Moratorium
In der Schweiz gilt seit November 2005 ein Gentech-Moratorium, das sich sowohl auf den Anbau von GVO-Pflanzen als auch auf das Inverkehrbringen von GVO-Lebensmitteln und gentechnisch veränderten Tieren bezieht. National- und Ständerat sprachen sich im März dieses Jahres für eine Verlängerung des Moratoriums bis November 2013 aus.
Bis dahin sollen die die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Produktion von GVO festgelegt werden. Dies auch auf Basis des Nationalen Forschungsprogramms zu «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen».
Der Schlussbericht ist für Mitte 2012 geplant. Danach sollen bis Ende Oktober 2013 die zuständigen Departemente die entsprechenden Regelungsentwürfe auf Bundesebene vorlegen.