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Dass im Thurgau knapp 15 Prozent mehr Tierhalter die Impfung durchführen, hat auch organisatorische Gründe. Gemäss der "Thurgauer Zeitung" hat der Kanton St. Gallen allen Tierhaltern ein entsprechendes Ausnahmeformular zugestellt, zudem wird für eine Impfbefreiung keine Gebühr in Rechnug gestellt. Insgesamt verlangten in St. Gallen 34,1 Prozent und im Thurgau 17,9 Prozent der Tierhalter eine Impfbefreiung.
Impfung nicht freiwillig
Die Aussage des Thurgauer Veterinäramts, dass die Impfung freiwillig sei, stimme nicht, sagt Matthias von Euw aus Braunau gegenüber der "Thurgauer Zeitung". Auch Roman Schäfli aus Ammenhausen kann die Aussage des Veterinäramts nicht bestätigen. Er und weitere Thurgauer Bauern fordern eine grosszügige Regelung wie in St. Gallen. Schäfli hat Impfschäden festgestellt. In den ersten drei Monaten nach der Impfung hat er Fehlgeburten und tote Kühe zu beklagen
Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL) wartet ab
Urs Schär von der Viehwirtschaftskommission des VTL nimmt die Impfgegner ernst. Das VTL wolle abwarten, ob es in diesem Jahr zu Neuinfektionen komme. Sollte es keine Neuansteckungen geben, sei eine weitere Lockerung des Impfobligatorium möglich, so Schär. Die Gebühr für eine Ausnahmebewilligung findet er angemessen, denn auch Bauern, welche ihre Tiere nicht impfen, profitieren von der Ausrottung der Blauzungenkrankheit durch Verabreichung des Impstoffes.