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Anklage

Hanfbauer Rappaz droht neues Ungemach

Nachdem der Walliser Landwirt seine akutelle Haftstrafe in den eigenen vier Wänden in Form von Hausarrest absitzen kann, hat die Walliser Staatsanwaltschaft eine neue Anklageschrift dem Kreisgericht überreicht.
Rappaz wird Geldwäscherei vorgeworfen.

Diese bezieht sich auf Delikte aus den Jahren 2002 bis 2006. Seine aktuelle Haftstrafe verbüsst er für früher begangene Taten.

Rappaz wird sich für eine ganzen Palette von Delikten vor Gericht  verantworten müssen, wie aus einem Communiqué der Walliser  Staatsanwaltschaft vom Freitag hervorgeht.

Von Geldwäscherei bis zur Verletzung von Verkehrsregeln

Rappaz wird Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche  Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere  Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-,  Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.

Wurde 2008 nicht abgeurteilt

Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006.  Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht abgeurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betreffen hingegen Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.

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blu/sda [30.07.2010 11:26]
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