Hanfbauer Rappaz droht neues Ungemach
Nachdem der Walliser Landwirt seine akutelle Haftstrafe in den eigenen vier Wänden in Form von Hausarrest absitzen kann, hat die Walliser Staatsanwaltschaft eine neue Anklageschrift dem Kreisgericht überreicht.
Rappaz wird Geldwäscherei vorgeworfen.
Diese bezieht sich auf Delikte aus den Jahren 2002 bis 2006. Seine aktuelle Haftstrafe verbüsst er für früher begangene Taten.
Rappaz wird sich für eine ganzen Palette von Delikten vor Gericht verantworten müssen, wie aus einem Communiqué der Walliser Staatsanwaltschaft vom Freitag hervorgeht.
Von Geldwäscherei bis zur Verletzung von Verkehrsregeln
Rappaz wird Urkundenfälschung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Bruch amtlicher Beschlagnahme, Geldwäscherei, schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, grobe Verletzung von Verkehrsregeln sowie Widerhandlungen gegen die AHV-,IV-, Erwerbsersatz- und Unfallversicherungsgesetzgebung vorgeworfen.
Wurde 2008 nicht abgeurteilt
Die Anklagepunkte betreffen den Zeitraum zwischen 2002 und 2006. Diese wurden im Urteil aus dem Jahr 2008 nicht abgeurteilt. Die aktuelle, knapp sechsjährige Haftstrafe, die Rappaz zurzeit in Form von Hausarrest verbüsst, betreffen hingegen Delikte aus den Jahren 1997 bis 2001.