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Gewässerschutz

Renaturierungspläne bedrohen 2000 Hektaren Kulturland

ie Initiative «Lebendiges Wasser», die zurückgezogen wurde, forderte eine flächendeckende Renaturierung der Gewässer. Der Gegenvorschlag, der noch bis Ende August in der Vernehmlassung ist und am 1.Januar 2011 in Kraft treten soll, geht etwas weniger weit.
Berechnung des Gewässerraums.

Man wolle nur dort revitalisieren, also renaturieren, wo es Sinn mache, erklärt Stephan Müller vom Bundesamt für Umwelt (Bafu): «Es wird eine zielorientierte Revitalisierung angestrebt, die über einen Zeitraum von 80 Jahren etwa 2000 Hektaren beanspruchen wird.»

Ausscheidung von Gewässerräumen

Eine weitere geplante Massnahme ist die Ausscheidung von Gewässerräumen. Über die Hälfte der Kantone hätten das gemäss Müller heute schon getan, jetzt müssten die anderen nachziehen.  Der Gewässerraum ist aber nicht mit dem Gewässerabstand zu verwechseln.
Für Fliessgewässer mit einer Gerinnsohlenbreite von weniger als 2 Metern soll der Gewässerraum, welcher das Gewässer und die Ufer links und rechts beinhaltet,  11 Meter betragen. Für Gewässer mit einer Breite von 2 bis 15 Metern wird für den Gewässerraum die 2,5-fache Breite plus 7 Meter  und  für solche mit einer Breite von mehr als 15 Metern die Flussbreite plus 30 Meter gerechnet.   

Für spezielle Gewässer wie Biotope von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung sollen  noch  grössere Gewässerräume gelten.  Dieser soll Platz bieten, damit das Gewässer seiner natürlichen Funktion wie  dem Hochwasserschutz  nachkommen könne. Dabei soll es keine Rolle spielen, wo sich das Gewässer im Gewässerraum befindet. Der ausgeschiedene Gewässerraum darf nur extensiv bewirtschaftet werden.  Düngen und  Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln im Gewässerraum sind verboten. Dafür sei auf Gesetzesstufe bestimmt worden, dass der Gewässerraum neu als ökologische Ausgleichsfläche  gelte und dass das landwirtschaftliche Budget um 20 Mio. pro Jahr aufgestockt werde, verspricht das Bafu.

20'000 Hektaren fallen in Gewässerraum

«Die Revitalisierung der Gewässer frisst grosse und oft sehr fruchtbare landwirtschaftliche Nutzflächen und stellt damit einen Nutzungskonflikt dar», gibt Alexandra Cropt vom Schweizerischen Bauernverband  zu bedenken. In der vorgeschlagenen Verordnungsänderung würden die Bedürfnisse der Landwirtschaft ebenso wie die Entscheide des Parlaments nicht genügend berücksichtigt. Denn neben den 2000 Hektaren, welche  den Renaturierungen zum Opfer fielen, würden zusätzlich   20'000 Hektaren heute landwirtschaftlich genutzte Flächen in den Gewässerraum fallen und zu ökologischen Ausgleichsflächen reduziert werden. Diese stünden   für die normale Produktion und die Fruchtfolge nicht mehr zur Verfügung.


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Daniel Etter [30.07.2010 17:13]
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