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Es handelt sich um die Produkte 1507x59122 von Dow AgroScience, 59122x1507xNK603 von Pioneer, MON88017xMON810 und MON89034xNK603 von Monsanto sowie um Bt11 und dessen Weiterentwicklung Bt11xGA21 von Syngenta.
Die Entscheidung erfolgte, nachdem sich die EU-Agrarminister im Rat weder eindeutig für noch gegen die Zulassung aussprachen. „Die Kommission ist deshalb verpflichtet, die Zulassungen vorzunehmen“, betonte ein Sprecher der Behörde vergangene Woche in Brüssel. Die Vermarktungserlaubnis gilt für zehn Jahre; eine Möglichkeit zum Anbau ist nicht eingeschlossen.
Sämtliche Pflanzenarten haben von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine positive Bewertung erhalten. Bei Bt11 handelt es sich um eine Wiederzulassung; die anderen fünf GVO sind konventionelle Kreuzungen bereits zugelassener Pflanzen, die in unterschiedlicher Weise Schädlingsresistenzen mit der Toleranz gegenüber Breitbandherbiziden vereinen.