Homepage
Wetter
Markt & Preise
Politik & Wirtschaft
Tiere
Pflanzen
Landtechnik
Vermischtes
Hintergrund
Galerien
Marktplatz/Inserate
Service
Aboservice
Markt & Medien AGRAR
ePaper Schweizer Bauer

Dies erklärte Richter Jeffrey White am Freitag zur Begründung des Verbots. Die Entscheidung bedeutet einen Rückschlag für BASF Monsanto. Nach Angaben von Monsanto droht ein Widerruf der Anbaugenehmigung den Konzern und seine Kunden in den Jahren 2011 und 2012 zwei Milliarden Dollar zu kosten.
Das Anbauverbot gilt nur für Neu-Anpflanzungen. Bisher angebaute Pflanzen der Sorte dürfen weiter genutzt und geerntet werden. Zuckerrüben liefern mehr als die Hälfte des Zuckerbedarfs in den USA.
Herkömmliche Sorten sind aber weiter erhältlich, so dass Experten zufolge die Zuckerproduktion nicht dramatisch von der Entscheidung beeinflusst wird.
Richter White hatte die Mängel bei der Genehmigung bereits 2009 in einem Urteil kritisiert, das Verbot ist eine Folge der damaligen Entscheidung. Das Landwirtschaftsministerium kündigte an, nun die nächsten Schritte zu prüfen.
Auch Monsanto will die Konsequenzen des Urteils vor der nächsten Aussaat im Frühjahr 2011 klären. Umweltschützern zufolge müssen für die genveränderten Zuckerrüben mehr Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden als für herkömmliche Sorten.
BASF arbeitet mit Monsanto bei der Entwicklung von gentechnisch verändertem Mais, Raps, Weizen sowie Soja und Baumwolle zusammen.