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Die Schlachtgewichtsverordnung ist nämlich in der Vernehmlassung. Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement gemachten Vorschläge laufen darauf hinaus, dass in Zukunft mehr Teile abgeschnitten werden müssen. So sollen zum Beispiel bei Rindern und Pferden neu auch die Halsvene, Blutsäcke und -stockungen ohne Muskelfleisch sowie das am Hals verbleibende lymphatische Gewebe entfernt werden. Im Weiteren werden neu der Brustknorpel und das Auflagefett des Eckstücks entfernt. Bei Muttersauen und erwachsenen Ebern soll der Schlachtkörper nur noch ohne Kopf gewogen werden.
Weniger Erlös?
Bedeuten leichtere Schlachtkörper nicht automatisch auch weniger Erlös für die Produzenten? Peter Schneider von der Branchenorganisation Proviande verneint. «Die neue Verordnung wird kostenneutral für die Beteiligten sein», meint er. Im Auftrag der Branche habe eine Arbeitsgruppe von Proviande die bestehende Regelung in der Praxis analysiert und entsprechende Änderungsvorschläge eingebracht. Diese paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe habe definiert, welche Änderungen notwendig seien und wie der Vollzug der Schlachtgewichtsverordnung umgesetzt werden sollte. «Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement gemachten Vorschläge laufen darauf hinaus, dass in Zukunft die Schlachtgewichtsverordnung der bestehenden Praxis und den Hygieneanforderungen gerecht wird», erklärt Schneider.
Martin Rufer, Leiter des Departements Märkte beim Schweizerischen Bauernverband (SBV), unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen ebenfalls: «Die Auswirkungen auf das Schlachtkörpergewicht wurden von einer Arbeitsgruppe der Proviande erhoben, und bei einer Inkraftsetzung der Verordnungsänderungen ist darauf zu achten, dass der Wert der Schlachttiere nicht verändert wird und keine negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Tiererlös entstehen.»
Einheitlicher Vollzug
Wichtig sei dem SBV zudem, dass der einheitliche Vollzug gewährleistet sei und in allen Kantonen ein sauberer Vollzug gewährleistet sei, damit keine Marktverzerrungen entstünden.
Max Fehr, Geschäftsleiter der Schneider Vieh&Fleisch AG, betont, dass bisher die Unterschiede bei der Ausschlachtung zwischen den verschiedenen Schlachthöfen beträchtlich gewesen seien: «Hier können wir mit den vorgeschlagenen Änderungen Abhilfe schaffen.»
Auch Swiss-Beef-Präsident Urs Meier hat wenig einzuwenden: «Grundsätzlich ist es gut, wenn man die Praxis in der ganzen Schweiz vereinheitlicht und dass die Kantone ihre Kontrollaufgabe delegieren können.» Das Zerlegen des Schlachtkörpers könne zum Beispiel hygienischer erfolgen, wenn die Halsvene entfernt worden sei. Der einzige Bereich, wo noch ein Fragezeichen bestehe, sei die Abgeltung des Auflagefetts, welches beim Eckstück zusätzlich weggeschnitten werden soll. «Hier müssen wir aufpassen, dass es nicht längerfristig Verlierer gibt», mahnt er an.