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ePaper Schweizer Bauer

Die BOM ist demnach auch gegen die Motion von Nationalrat Andreas Aebi (SVP, BE). Zudem soll der Milchpreis in A-, B- und C-Milch segmentiert werden. «Die Bauern sollen aber keine Wahl haben. Jeder ist gezwungen A-Milch, billige B-Milch und C-Milch zu Schrottpreisen abzuliefern», kritisiert die BIG-M in einer Mitteilung. «Welche Politiker und Politikerinnen können diesem Unsinn noch zustimmen?», heisst es weiter.
Wettbewerb über Preis
Mit dem dreistufigen Preissegmentierungsmodell gestehe die BOM erstmals ehrlich ein, dass eben bei offenen Grenzen der Wettbewerb nicht mehr über die Qualität spiele, sondern nur noch über den Preis. «Wie lange hat man uns doch eingeredet, welche Chancen wir im freien Markt mit unseren Spezialitäten hätten!» Und jetzt gelte der A-Milch-Preis nur noch für den «geschützten und gestützten Bereich». Der ganze Rest sei B- und C-Milch. «Solche Ehrlichkeit überrascht selbst uns», heisst es bei BIG-M weiter. Bemerkenswert sei, dass der Dachverband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) auf Distanz zur BOM gehe.
Auf Basislieferrechte
Etwas positiver sieht es Heinz Siegenthaler vom Bäuerlichen Zentrum Schweiz (BZS). Allerdings hat auch er grosse Vorbehalte: «Die Segmentierung ist grundsätzlich gar nicht so schlecht, aber sie muss zwingend auf den Basislieferrechten aufgestellt werden.» Die Motion Aebi brauche es - mit gewissen Nachbesserungen - aber so oder so. Denn für die Basislieferrechte brauche es einen guten Preis. Der Markt dürfe gegenüber dem Ausland nicht mehr weiter geöffnet werden: «Sonst können wir ein besseres Einkommen für uns Bauern gar nicht mehr erreichen.»
Das will die BOM
Die bisherigen Mengenführungsentscheide und die damit verbundenen Umsetzungsschwierigkeiten veranlassten den Vorstand der BOM, im Rahmen eines Seminars über die grundsätzliche Ausrichtung und über die künftigen Aufgaben zu diskutieren. Die Möglichkeiten einer Mengensteuerung in einem weitgehend liberalisierten System wurden umfassend analysiert. In der Folge wurden neue Lösungsansätze vorbereitet. Generell wird angestrebt, dass die Marktakteure die primäre Verantwortung für die Mengenfestlegung wahrnehmen und dass im Gegenzug mit verbindlichen Vertragsvorgaben die erforderliche Stabilität erreicht werden soll. Anstelle der heutigen Segmentierung über Vertrags-, Börsen- und Abräummilch soll in Zukunft eine verbindliche Segmentierung direkt in den Verträgen vorgenommen werden. Diese Segmentierung soll je Verwerter nach dem effektiven Verwendungszweck erfolgen. A-Milch ist für den geschützten und gestützten Bereich vorgesehen, B-Milch primär für den Export in die EU. C-Milch ist für Produzenten gedacht, welche zu tieferen Preisen Zusatzmengen ohne Stützung des Bundes für Märkte ausserhalb der EU produzieren wollen.