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Eine entsprechende Klage ist vorbereitet und wird wahrscheinlich am 15. Juni beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Die Unternehmen hatten dem Bundeslandwirtschaftsministerium nach der kurzfristigen Absage der Zulassung durch das Bundessortenamt (BSA) eine Frist gesetzt: Bis zum 10. Juni sollte das Ministerium das BSA anweisen, den Sortenausschuss tagen zu lassen und die Sortenzulassung zu erteilen. Dies geschah nicht.
Quasi in letzter Minute, am späten Nachmittag, bot der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Alexander Müller, den Unternehmen jedoch an, kurzfristig einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Müller will mit den Antragstellern die Konsequenzen des Gutachtens klären, das von seinem Haus in Auftrag gegeben worden war und Anlass gab für neue gentechnikrechtliche Bedenken gegen MON 810.
Eile statt Vorsicht
Die Saatguthersteller wollen jedoch im Schnellverfahren klären lassen, dass alle Voraussetzungen für die Sortenzulassung erfüllt wurden. Aus Sicht von Monsanto ist Eile geboten, damit die Vermehrung der Sorte für die Vermarktung 2006 noch organisiert werden kann. Schon jetzt müssten die Vermehrungsflächen auf der Südhalbkugel angelegt werden, um rechtzeitig zur Aussaat auf der nördlichen Halbkugel ausreichende Mengen Saatgut anbieten zu können.
Der Bt-Mais MON 810 ist mit einem Gen für die Resistenz gegen den Maiszünsler ausgestattet. Aus dem Mais werden 17 andere Sorten abgeleitet. Die EU soll am 24. Juni über die Zulassung der Sorten abstimmen. Verschiedene Studien belegen, dass der GVO-Mais auch für andere Insekten schädlich sein kann.