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Gentechnologie

Nationalrat für GVO-freie Landwirtschaft

In der Schweizer Landwirtschaft soll während fünf Jahren ein Gentech-Moratorium gelten. Die Forschung ist nicht tangiert von diesem Moratorium.

Laut Mitteilung der Parlamentsdienste diskutierte die WBK zuvor eingehend über die internationalen Auswirkungen eines Moratoriums, über die Folgen für die Forschung und über die problematische Koexistenz "gentechnischer" und "gentechfreier" Landwirtschaft. Vor allem für die Gegner der Initiative sind noch viele Fragen offen.

WTO-Urteil abwarten?

In der Kommission wurde auch darauf hingewiesen, dass bei der Welthandelsorganisation WTO eine Klage gegen das de-facto- Moratorium in der EU hängig ist. Mit 14 zu 10 Stimmen lehnte die WBK aber einen Antrag ab, das Geschäft zu sistieren und den für Sommer 2005 erwarteten Abschluss des WTO-Verfahrens abzuwarten.

Auch ein Rückweisungsantrag wurde mit 15 zu 8 Stimmen verworfen. Er wollte vom Bundesrat einen Gegenvorschlag verlangen, der auf die Problematik der Koexistenz unterschiedlicher Landwirtschaften eingeht. Die Initiative kommt in der Junisession vor das Plenum. Angesichts der knappen Mehrheiten in der Kommission ist der Ausgang der Debatte ungewiss.

Die kleine Kammer hatte die Initiative im März 2005 mit 32 zu 7 Stimmen deutlich abgelehnt, weil das vor zwei Jahren verabschiedete Gentechnikgesetz streng genug sei. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess nun aber die Nationalratskommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur (WBK) das Volksbegehren gut.

13 zu 10 für die Initiative

Gegen den Antrag des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates unterstützt die Nationalratskommission die Gentech-Volksinitiative. Die Initiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" war von Konsumenten-, Umwelt- und bäuerlichen Kreisen lanciert worden. Sie will für fünf Jahre das Einführen und Inverkehrbringen von GVO-Pflanzen und -Saatgut verbieten. Auch für gentechnisch veränderte Tiere gälte das Moratorium.

Initianten erfreut

Die Initianten zeigten sich am 15. April 2005 erfreut über den "zugleich volksnahen und sachgerechten" Entscheid der WBK. Die Mehrheit habe erkannt, dass sich das Gentech-Moratorium auf die kommerzielle Nutzung beschränkt und die Forschungfreiheit nicht tangiert, heisst es in einer Mitteilung der Trägerschaft. sda


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Rainer Menning [18.04.05 15:09]