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Dieser Schritt sei dem tatsächlichen Ansteckungsrisiko durch Zugvögel nicht angemessen, teilte die Behörde am 25. August 2005 auf der Grundlage von Beratungen von Veterinärexperten mit.
Unter Berücksichtigung der Flugrouten der als Virusträger in Frage kommenden Vögel sei die Gefährdung gering. Zudem stünden nicht genügend Daten darüber zur Verfügung, inwieweit die Verbreitung des Virus H5N1 auf Zugvögel zurückgehe.
Schweiz: kein Verbot
«Wir teilen die Einschätzung der EU bezüglich der Risikolage», sagte der Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET), Marcel Falk, auf Anfrage. «Wir werden deshalb zum jetzigen Zeitpunkt die Freilandhaltung nicht verbieten.»
Zugvögel haben andere Route
Nach Einschätzung der EU dürften die Zugvögel aus Sibirien zum Überwintern eher in den Süden Russlands und in die Ukraine ziehen. Über das Schwarze Meer sei auch eine Verbreitung nach Rumänien und Bulgarien möglich, so dass der Virus immer näher an die Grenzen der EU rücken könne. Daher forderte die Kommission die Mitgliedstaaten zu erhöhter Wachsamkeit auf.