Homepage
Wetter
Markt & Preise
Politik & Wirtschaft
Tiere
Pflanzen
Landtechnik
Vermischtes
Hintergrund
Galerien
Marktplatz/Inserate
Service
Aboservice
Markt & Medien AGRAR
|
|

Um den Anbau von GV-Pflanzen bereits in dieser Vegetationsperiode zu ermöglichen, hatte die tschechische Regierung zunächst vorübergehend geltende Koexistenzvorschriften aufgestellt. Diese wurden dann nachträglich im überarbeiteten GVO-Gesetz dauerhaft festgelegt wurden, berichtet die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle ZMP am 16. September 2005.
Ausweitung der GVO-Fläche erwartet
Tschechien gilt unter den neuen EU-Mitgliedsländern als das Land, das den Einsatz von GVO am deutlichsten befürwortet. Daher rechnet das Landwirtschaftsministerium im nächsten Jahr mit einer Ausweitung der GVO-Fläche.
Im Juni 2005 hat das tschechische Parlament der überarbeiteten Fassung des GVO-Gesetzes zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für den Anbau und die Inverkehrbringung von GVO verbindlich geregelt. Nach In-Kraft-Treten sind die Landwirte unter anderem dazu verpflichtet, das zuständige Umweltministerium spätestens 60 Tage nach der Aussaat von GVO zu benachrichtigen.
Keine detaillierte Information für die Öffentlichkeit
Das Umweltministerium muss die Öffentlichkeit nur über den Anbauumfang und gegebenenfalls die Anbauregionen informieren. Die genaue Adresse des Landwirtes muss demnach nur bei einem "begründeten Interesse" bekannt gegeben werden. Mit dem neuen Gesetz sind Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen nun vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen; bislang konnten sie auf die GVO-Zulassung Einfluss nehmen.