Gen-Weizen-Versuch kann starten
Der Freisetzungsversuch der ETH Zürich mit gentechnisch verändertem Weizen kann starten. Das UVEK lehnte die Beschwerden gegen das Experiment am 27. Februar 2004 ab.
Gegen den Gen-Weizen-Freisetzungsversuch der ETH Zürich hatten Umwelt- und Bauernverbände sowie Nachbarn der Versuchsfelder in Lindau ZH Beschwerde geführt. Sie erachten den Versuch als zu riskant für Mensch und Umwelt.
"Risiken auf vertretbares Mass reduziert"
Das Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist hingegen der Ansicht, dass die Risiken mit den vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) verfügten Sicherheitsauflagen "auf ein vertretbares Mass reduziert" werden.
Die ETH Zürich will das Feldexperiment nun nach eigenen Angaben in diesem Frühjahr in Lindau beginnen. Die Beschwerdeführer prüfen ihrerseits, ob sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wollen. Greenpeace will zusammen mit der Bevölkerung vor Ort gewaltlos Widerstand gegen das ihrer Ansicht nach "überflüssige und gefährliche Gentech-Experiment" leisten.
Cartagena-Verordnung in der Vernehmlassung
Gleichentags schickte das UVEK den Entwurf der so genannten Cartagena-Verordnung in die Vernehmlassung. Diese regelt den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Mit der Cartagena-Verordnung würden gewisse Grundsätze in der Gesetzgebung verankert, die von den Schweizer Unternehmen heute schon grösstenteils angewendet würden, teilte das BUWAL mit. Gleichzeitig würden die Strukturen zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Protokolls von Cartagena geschaffen.
Die Schweiz ratifizierte das Protokoll im Jahr 2002. Seit September vergangenen Jahres ist es in Kraft. Ein Teil der Verpflichtungen ist durch die bestehende Gesetzgebung bereits abgedeckt - unter anderem durch die Freisetzungsverordnung.
Einigung trotz US-Opposition
Ebenfalls am 27. Februar 2004 einigten sich in Kuala Lumpur mehr als 100 Staaten, darunter die Schweiz, auf strikte GVO-Exportregelungen. An der fünftägigen Tagung wurde beraten, wie die im Cartagena- Protokoll vereinbarten Grundsätze zur GVO-Ausfuhr umgesetzt werden können.
Schliesslich einigte man sich auf ein rigoroses System, das den Transport, die Verpackung und die Identifikation von GVO erfasst, wie Agence France Presse meldete. Die Vereinbarung in Kuala Lumpur kam trotz harter Opposition der USA zustande.