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Jedes freilaufende Huhn werde sofort von einem Nachbarn denunziert, sagt die Genfer Kantonstierärztin Astrid Rod. Im Kanton Graubünden gingen bereits am ersten Tag der Stallpflicht Hinweise aus der Bevölkerung ein, der Kanton Bern verzeichnete bisher sechs Hinweise.
Die meisten Geflügelhalter sperrten ihre Hühner aber ohne spezielle Aufforderung in einen Stall oder ein Aussengehege. Probleme gab es vornehmlich zu Beginn: Für manche Tierhalter war es nicht möglich, innert drei Tagen bauliche Veränderungen vorzunehmen.
Rund 60 Ausnahmebewilligungen
Inzwischen fand der grösste Teil der Geflügelhalter aber eine Lösung. Nur wenige ersuchten die Behörden um eine Ausnahmebewilligung, und viele zogen ihr Gesuch nach einem klärenden Gespräch zurück.
Insgesamt wurden rund 60 Ausnahmebewilligungen erteilt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonstierärzten ergab. In den Kantonen Zürich und Bern waren es je 16, in Genf 6, in Luzern und Zug 4, in Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und dem Tessin 3 und in Schwyz 1. Auch der Kanton Thurgau erteilte einige Bewilligungen.
In den übrigen Kantonen wurden keine Ausnahmen gewährt. Die Bewilligungen betreffen die Freilandhaltung von Straussen, Emus und Wasservögeln. Auch Pfauen sind unter den Privilegierten. Einige dieser Tiere hätten schlicht nicht eingefangen werden können, erklärt die Zürcher Kantonstierärztin Regula Vogel.
Keine umfassenden Kontrollen
Die Bewilligungen sind an die Auflage geknüpft, dass die Kantonstierärzte das Geflügel regelmässig untersuchen. Die Einhaltung der Stallpflicht wird hingegen nicht systematisch überprüft. «Wir können nicht hinter jeden Hühnerhof einen Inspektor stellen», sagt der Berner Kantonstierarzt Christian Huggler.
Sein Bündner Kollege spricht von «passiver Kontrolle». Die Polizei und die Amtstierärzte seien mit offenen Augen unterwegs. Manche Kantone setzen zudem Agrar-Inspektoren für die Kontrollen ein. Im Kanton Waadt wurden für die zusätzliche Aufgabe der Inspektoren 100 000 Franken beantragt.
Busse nach Verwarnung
Für Zuwiderhandlungen sieht das Tierseuchengesetz Bussen bis zu 20'000 Franken und Gefängnisstrafen vor. Bisher waren die Behörden allerdings zurückhaltend. Anzeige wird erst erstattet, wenn ein Tierhalter auch nach erfolgter Verwarnung das Freilandverbot nicht einhält.
Die Kantonstierärzte zeigen sich zuversichtlich, dass Sanktionen nur in Einzelfällen notwendig sein werden. Man dürfe aber nicht blauäugig sein, sagt Josef Risi, Tierarzt der Urschweizer Kantone. Nicht jedes Huhn sei im Stall.
Die Bundesbehörden hatten das Freilandverbot als Vorsichtsmassnahme gegen die Verbreitung der Vogelgrippe erlassen. Es gilt vorerst bis zum 15. Dezember.
Registrierpflicht läuft: Erste Zahlen bekannt
Bereits Zahlen liefern konnte der Kanton Zürich, wo 2800 Neuregistrierungen verzeichnet wurden. Bei der Mehrheit handelt es sich um Halter von 10 oder weniger Hühnern. 2000 Betriebe waren zuvor erfasst. Insgesamt gibt es im Kanton Zürich damit rund 30 000 Hühner.
Im Kanton Graubünden wurden 1000 Halter mit rund 10 000 Tieren neu registriert. Bisher waren 1000 Halter mit 58 000 Hühnern gemeldet. Im Kanton Neuenburg meldeten sich seit dem Aufruf 850 Geflügelhalter, im Kanton Basel-Landschaft 500, im Wallis 450, in Schaffhausen 300, in Basel-Stadt 60 und in Genf 40.
Zu den Neuregistrierungen noch keine Angaben machen konnte etwa der Kanton Aargau, der bisher 1597 Geflügelhalter in der Datenbank hatte und die Anzahl Tiere mit 729 989 auf das Huhn genau angeben kann.
Auch der Kanton Bern, der bisher 5540 Geflügelhalter mit 1,5 Millionen Hühnern verzeichnete, sowie der Kanton Jura, der mit 120 000 Hühnern doppelt so viele Hühner wie Einwohner zählt, hat die Neuregistrierungen noch nicht ausgewertet. Der Kanton Tessin kann weder den bisherigen Bestand noch die Neuregistrierungen beziffern.