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Der Genmais hat gegenüber konventionellen Sorten den Vorteil, gegen bestimmte Schädlinge, nämlich Schmetterlinge und andere Insekten, resistent zu sein und Round-up zu tolerieren.
Die Kommission legte grossen Wert auf die Feststellung, dass der Mais 1507 einer rigorosen Risikobewertung unterzogen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) als ebenso sicher wie herkömmlicher Mais befunden worden sei.
Länder sind sich uneins - Kommission nützt Chance
Der Kommission war es allerdings nicht gelungen, mit diesen Argumenten eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für ihren Zulassungsvorschlag zu gewinnen. Sowohl im zuständigen Brüsseler Regelungsausschuss als auch im EU-Ministerrat endeten die Beratungen im Patt. Deutschland enthielt sich beide Male der Stimme. Nach den so genannten Komitologieregeln fällt damit die Kommission die Aufgabe zu, den gentechnisch veränderten Organismus (GVO) auf eigene Faust zuzulassen.
Biotechnologie-Industrie kritisiert EU-GVO-Gegner
Der Dachverband der europäischen Biotechnologieindustrie (Europabio) kritisierte das Verhalten der EU-Mitgliedstaaten. "Es ist nicht akzeptabel, dass eine Minderheit von Mitgliedstaaten weiterhin das Verfahren für die Zulassung sicherer neuer Genprodukte verzögert, die von der EBLS grünes Licht erhalten haben", sagte ein Europabio-Mitarbeiter. Die EU-Länder sollten sich an die Spielregeln halten, die sie sich selbst gesetzt hätten und sich bei Abstimmungen über GVO von der Sicherheitsbewertung der zuständigen Institutionen leiten lassen.
Europabio wies darauf hin, dass der Mais 1507 erst dann in die EU eingeführt werden dürfe, wenn er auch für die Verwendung in Le bensmitteln zugelassen sei, was voraussichtlich Anfang 2006 der Fall sei.
Der Mais 1507 ist der fünfte GVO, den die Kommission seit der Aufhebung des Gentechnikmoratoriums im Mai 2004 genehmigt hat. Die ersten vier GVO sind der Bt11-Mais von Syngenta und der NK603-Mais, der Mais MON863 und der Ölraps GT73 jeweils von Monsanto.