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Gentechnologie

EU veröffentlich ein GVO-Register

Die Europäische Union (EU) hat ein Verzeichnis mit 26 genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln veröffentlicht, welche in der EU vor April 2004 im Handel waren.

Diese "bereits existierenden Erzeugnisse" waren entweder gemäss den vorherigen EU-Vorschriften zugelassen worden oder es war zu der Zeit, zu der sie in Verkehr gebracht wurden, keine Zulassung dafür erforderlich.

Sie wurden in einen speziellen Abschnitt des gemeinschaftlichen Registers für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aufgenommen, damit eindeutig geklärt ist, welche genetisch veränderten Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden dürfen, und damit umfassende Informationen über diese Erzeugnisse zur Verfügung stehen.

Sind ein "altes" GVO-Erzeugnis einmal im Register eingetragen, kann es in der EU während eines festgelegten Zeitraums von 3 bis 9 Jahren verkauft werden. Danach muss erneut ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden.

Verschärfung der GVO-Richtlinien im 2004

Seit Inkrafttreten einer Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel im April 2004 müssen alle genetisch veränderten Erzeugnisse, die in der EU als Lebensmittel oder Futtermittel in Verkehr gebracht werden sollen, ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschliesslich einer wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die EFSA. 

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age [21.04.05 11:47]