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Bereits bewilligt wurde die Freilandhaltung von Vögeln im Tierpark Goldau SZ, wie es beim Laboratorium der Urkantone auf Anfrage hiess. Und auch der Kanton Aargau hiess bisher drei Gesuche für einen Schlossteich und zwei Straussenhalter gut. Insgesamt gingen im Aargau bisher neun Ausnahmegesuche ein.
Rund 30 Gesuche zählte der Kanton Zürich. Die Gesuchsteller seien neben dem Zoo Zürich Geflügelbetriebe und Hobbytierhalter, sagte der stellvertretende Kantonstierarzt Peter Rüsch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Entschieden sei aber noch nichts. Der Kanton warte auf die nötige technische Weisung des Bundes.
In Graubünden ersuchten nach Angaben des stellvertretenden Kantonstierarztes «wenige» Entenhalter um Ausnahmebewilligungen. 99,9 Prozent des Bündner Federviehs sind Hühner. In Luzern gingen 12 Gesuche ein, vor allem für Gänse und Strausse. Bewilligt wurde noch keines.
Genf registrierte bis am Montagmittag sechs Gesuche, Neuenburg einzelne für Gänse und Enten. Beide Kantone wollen Ausnahmen von der Stallpflicht äusserst restriktiv handhaben. Das Genfer kantonale Veterinäramt kündigte ein härteres Vorgehen als im Herbst 2005 an. Damals waren knapp zehn Gesuche bewilligt worden.
In Neuenburg waren bereits im Herbst sämtliche Ausnahmegesuche abgelehnt worden. Der Kanton will nach Auskunft des Veterinäramtes streng bleiben. Grund ist die Nähe Neuenburgs zu Frankreich. Am Wochenende wurde im an die Schweiz grenzenden Departement Ain eine mit H5N1 infizierte Wildente gefunden.
Bisher keine Ausnahmebewilligungen gewährten die Kantone Jura und Wallis. In den Kantonen Freiburg und Tessin gingen bisher noch keine Gesuche ein.
kagfreiland verlangt Alternativen
Von den 120 der Organisation kagfreiland angeschlossenen Betriebe hat keiner um eine Ausnahme ersucht, wie Geschäftsleiter Roman Weibel auf Anfrage sagte. kagfreiland unterstützt zwar vorläufig die Stallpflicht, wünscht aber, dass an der nationalen Geflügeltagung am 1. März Alternativen aufs Tapet kommen.
Eine davon ist die Impfung. «Auch wenn aus unserer Sicht die Nachteile überwiegen, sollte sie geprüft werden», sagte Weibel dazu. Untersucht werden sollte aus Sicht von kagfreiland auch, ob die Stallpflicht künftig auf Risikogebiete beschränkt werden könnte. Ein dritter Punkt ist die Ausmerz-Strategie.
«Wir müssen lernen, mit der Tierseuche Vogelgrippe zu lernen», forderte Weibel. Wie bei der Rinderseuche BSE, der Maul- und Klauenseuche und der New Castle Krankheit müssten die Bauern die Symptome kennen, die Tierärzte verständigen und die betroffene Herde töten. Auf Jahre hinaus sei die Stallpflicht keine Lösung.