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Vogelgrippe

BVET startet Informationskampagne

Hunde und Katzen haben im Geflügelstall nichts mehr verloren; Gäste müssen Überkleider anziehen; Eierkartons dürfen nicht zweimal verwendet werden: Unter anderem diese Anweisungen sind Teil einer geplanten BVET-Informationskampagne. Diese ist vor allem an Hobbyhalter gerichtet. Profi-Betriebe halten sich schon daran.
Schweizer Geflügel muss bei Verdacht auf Vogelgrippe im Stall bleiben. / (c) sam

Grösstmögliche Hygiene, lautet die Devise der Kampagne. Im Visier des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) sind vor allem die kleineren Geflügelzüchter, wie das BVET am 28. Februar eine Meldung von Radio DRS bestätigte. In grossen Profibetrieben seien diese Hygienemassnahmen bereits selbstverständlich.

BVET-Sprecher Marcel Falk sagte im Radio, das Beispiel der infizierten französischen Truten habe gezeigt, dass in Zuchtbetrieben eine Ansteckung auch bei Stallpflicht möglich sei. Nur Stallpflicht und Hygienemassnahmen zusammen würden das Geflügel umfassend schützen.

Das BVET wird in den Landwirtschaftszeitungen Inserate aufschalten. Die Geflügelhalter werden ausserdem über die Verbände direkt angeschrieben.


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sda [28.02.06 13:32]