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Schweiz und Vogelgrippe

Schweiz: Toter Schwan mit H5-Virus in Egnach TG

In der Schweiz ist ein zweiter Fall von Vogelgrippe aufgetaucht. Bei einem toten Schwan, der am Bodenseeufer bei Egnach TG gefunden wurde, ist das Vogelgrippe-Virus H5 nachgewiesen worden.

Ob der tote Schwan mit dem hochansteckenden Virus H5N1 infiziert sei, werde in rund einer Woche bekannt sein, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen am 1. März 2006 mit. Das Referenzlabor in Zürich schickt zu diesem Zweck eine Probe an das EU-Referenzlabor in Weybrigde.

Die betroffenen Kantone werden zusammen mit dem Bund rund um den Fundort in Egnach eine Schutz- und Überwachungszone einrichten. In den Zonen wird das Hausgeflügel unter Quarantäne gestellt und intensiv überwacht.

Kanton St. Gallen richtet Überwachungszone ein

Wegen des zweiten Falls von Vogelgrippe in der Schweiz hat der Kanton St. Gallen am 1. März 2006 eine Überwachungszone eingerichtet. Neun Gemeinden sind betroffen; sie liegen näher als zehn Kilometer bei Egnach TG, dem Fundort des H5-infizierten Schwans.

Die Überwachungszone umfasst die St. Galler Gemeinden Muolen, Häggenschwil, Waldkirch, Wittenbach, Steinach, Tübach, Goldach, Mörschwil und Berg, wie Kantonstierarzt Thomas Giger auf Anfrage der SDA sagte. Mit dem Einrichten der so genannten Überwachungszone sind für die Halter von Geflügel einige Vorschriften verbunden.

Sämtliche Tiere müssen unter Dach. Geflügelhalter müssen zudem vor den Ställen Desinfektionswannen einrichten. Es herrscht die Pflicht zur Meldung von kranken oder toten Tieren ans Veterinäramt. Während 14 Tagen darf das Geflügel nicht aus den neun Gemeinden transportiert werden, eine Ausnahme bildet der Weg zur Schlachtung.

Im Weiteren dürfen keine Geflügelausstellungen durchgeführt werden und die Jagd auf Wildvögel bleibt laut Giger untersagt. Der Fundort des H5-infizierten Schwans liegt zwar auf Gebiet des Kantons Thurgau. Egnach liegt nahe an der Grenze zu St. Gallen.

Thurgau: Keine Hauspflicht für Katzen im Thurgau

In den Vogelgrippe-Sperrbezirken und- Beobachtungszonen im Thurgau dürfen Katzen weiterhin aus dem Haus und Hunde müssen nicht dauernd angeleint werden. Im deutschen Teil der Gebiete wurde dagegen Leinenzwang für Hunde und Hausarrest für Katzen angeordnet.

Zu den Sperr- und Beobachtungsbezirken nach dem Vogelfund in Öhningen gehören auch die Thurgauer Gemeinden Eschenz und Mammern. Ausserdem wurde am Mittwoch bekannt, dass vor Egnach im Bodensee ein infizierter Schwan gefunden wurde. In diesen Orten wird nach Auskunft des kantonalen Informationsdienstes vorläufig auf Vorschriften bezüglich Katzen und Hunden verzichtet.

Hühner und Gänse in Bossonens FR nicht infiziert

Entwarnung dagegen im Fall der 12 Hühner und 2 Gänse, die am Dienstag in Bossonens FR vom kantonalen Veterinäramt eingeschläfert worden waren. Die Tiere hatten sich in einem Stall befunden, wo zuvor acht Tiere plötzlich gestorben waren.


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sda [01.03.06 15:04]
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