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Vogelgrippe

Bund stellt Kantonen vorläufigen Pandemieplan zu

Das BAG hat vor dem Hintergrund der Vogelgrippe den Entwurf eines neuen Pandemieplans veröffentlicht. Einig werden müssen sich Bund und Kantone noch über die Versorgung der Bevölkerung mit Tamiflu und die Herstellung eines Pandemie- Impfstoffes.

Eine bereinigte Fassung des Pandemieplans wird im Juni veröffentlicht, wie das das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 31. März 2006 mitteilte. Anschliessend wird das Dokument regelmässig aktualisiert. Es wurde vom BAG in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden, der Arbeitsgruppe Influenza und zahlreichen Experten erarbeitet.

Die vorläufige Version des Pandemieplans dient den Kantonen als Grundlage für die Fertigstellung ihrer kantonalen Aktionspläne. Es müssten aber noch verschiedene Differenzen bereinigt und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen geklärt werden, schreibt das BAG.

Tamiflu, Impfstoff, Schutzmasken

Vor allem bei der Versorgung mit Tamiflu, mit einem Pandemieimpfstoff und mit Schutzmasken bestehen noch Differenzen. Es gehe etwa darum, ob Tamiflu in Pulver- oder Kapselform verteilt werde, sagte BAG-Sprecher Jean Louis Zurcher.

Bereits veranlasst hat der Bund die Einlagerung von Tamiflu für zwei Millionen Menschen. Das reiche auch beim Eintreffen des schlimmstmöglichen Szenarios für die Behandlung aller erkrankten Personen und des Pflegepersonals, schreibt das BAG.

Bei Bedarf wird der Bund für die Freigabe dieses Pflichtlagers besorgt sein. Das gelagerte Pulver würde in Trinklösungen zur Prophylaxe für das Pflegepersonal und in Kapseln zur Behandlung der erkrankten Personen zur Verfügung stehen.

Rasche Verteilung

Schon im Fall einer Pandemiebedrohung ist die Verteilung von 10 Prozent der Tamiflu-Reserven an die Kantone vorgesehen. Damit soll sicher gestellt werden, dass Tamiflu früh genug verteilt werde, schreibt das BAG. Die Kantone legen die Versorgungskanäle im Kanton fest und überwachen die richtige Verwendung.

Differenzen bestehen auch bei der Frage eines Pandemieimpfstoffs. Der Bund habe Offerten zur Herstellung eines allfälligen Impfstoffs erhalten, schreibt das BAG. «Zur gegebenen Zeit» werde der Bundesrat die Ergebnisse der Verhandlungen bekannt geben.

Bis 7400 Tote

Keine neuen Informationen gibt das BAG über die umstrittene Frage, ob der Impfstoff in der Schweiz hergestellt werden soll. Er könne nicht sagen, ob auch Schweizer Firmen noch im Rennen um die Herstellung des Impfstoffs seien, sagte Zurcher. Der Impfstoff kann erst hergestellt werden, nachdem ein Pandemievirus aufgetreten ist.

Der neue Plan gibt auch Hinweise auf die erwarteten Auswirkungen einer Pandendemie: Das BAG rechnet mit rund 1,85 Millionen Erkrankten, 46 000 Hospitalisationen und 7400 Toten falls eine Pandemie auftritt. Die maximale Kosten könnten sich für das Pandemiejahr auf 2,3 Milliarden Franken belaufen.


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sda [31.03.06 15:53]
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