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Voraussetzung für eine solche Koexistenz sind laut der Forschungsanstalt technische und organisatorische Massnahmen sowie Absprachen bei der Planung von Isolationsabständen. Der Grenzwert für Vermischungen liegt bei 0,9 Prozent.
Abstand von 25 bis 50 Metern ausreichend
Agroscope FAL empfiehlt deshalb Isolationsabstände zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik von 50 Metern bei Körnermais und Raps sowie von 25 Metern bei Silomais. Mit diesen Abständen könnten Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen praktisch kaum mehr herkömmliche Sorten befruchten.
Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nimmt weltweit zu. In der Schweiz sei ein solcher Anbau momentan eher unwahrscheinlich, könne jedoch nicht für alle Zeit ausgeschlossen werden, schreibt die FAL weiter.
Volksinitiative verlangt Moratorium
Die Studie wurde im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) und im Hinblick auf die Behandlung der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» erarbeitet.
Die Initiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» war von Konsumenten-, Umwelt- und bäuerlichen Kreisen lanciert worden. Sie will für fünf Jahre das Einführen und Inverkehrbringen von GVO-Pflanzen und -Saatgut verbieten. Auch für gentechnisch veränderte Tiere gälte das Moratorium.
Der Ständerat hatte die Initiative im März mit 32 zu 7 Stimmen deutlich abgelehnt, weil das vor zwei Jahren verabschiedete Gentechnikgesetz streng genug sei. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die Nationalratskommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur (WBK) das Volksbegehren Mitte April gut.