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Die Neuregelung der Freisetzungsverordnung setzt Vorgaben aus dem Gentechnikgesetz um, das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist. Sie soll verhindern, dass sich Pflanzen und Tiere in der Schweiz ausbreiten, welche die biologische Vielfalt beeinträchtigen, Mensch, Tier oder Umwelt gefährden und Schäden verursachen.
Fragen, welche die Landwirtschaft betreffen, sind allerdings in der ebenfalls in Ausarbeitung befindlichen Koexistenzverordnung geregelt. In der Freisetzungsverordnung ist deshalb der Schutz der Lebensmittelproduktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht explizit erwähnt.
Ziel unterschlagen
Dies stösst dem links-grünen Lager sauer auf. Der Bundesrat unterschlage eines der wichtigsten Ziele des Gentechnikgesetzes, schreibt die Umweltorganisation Greenpeace. Auch Grüne und SP fordern die explizite Aufnahme der herkömmlichen Produktion in die Vorlage. Am besten sollten Koexistenz- und Freisetzungsverordnung zusammengelegt werden, finden Grüne und Greenpeace.
Unzufrieden ist die links-grüne Seite auch mit dem «Kernpunkt» der Vorlage: Für unbeabsichtigte Spuren gentechnisch veränderten Erbmaterials bei Produkten, die direkt mit der Umwelt in Kontakt gebracht werden, soll eine Kennzeichnungslimite eingeführt werden.
Die Vorlage sieht aber nur in der Forstwirtschaft und in der Fischerei eine Limite von einem Promille vor. Damit werde ihr Geltungsbereich stark beschnitten, kritisieren SP und Grüne. Sie fordern, die Limite müsse auch für Saat- und Pflanzgut gelten.
Schaden für Forschungsstandort
Ganz andere Bedenken bringen SVP und FDP vor: Eine Anpassung der Verordnung an das Gentechnikgesetz sei zwar notwendig, schreibt die SVP. Der Entwurf komme aber einer Überreglementierung gleich. Dies fördere die Rechtsunsicherheit - und nicht die Klarheit.
Im Weiteren würde die Verordnung Freisetzungsversuche für GVO praktisch verunmöglichen, befürchten sowohl SVP als auch FDP. «Solche Massnahmen schaden dem Forschungsstandort Schweiz und sind weder sinnvoll noch zielführend», schreibt die SVP. Auf eine Stellungnahme verzichtet hat die CVP.
Geld für Kantone
Grundsätzlich zufrieden mit der Revision geben sich jene Kantone, von denen Stellungnahmen vorliegen. Sie fordern aber, dass sich der Bund finanziell an den neuen Aufgaben beteiligt, die den Kantonen übertragen werden.
Im Visier der Verordnung sind neben den GVO auch sich rasch ausbreitende eingeschleppte Tier- und Pflanzenarten. Untersagt werden soll jegliche Verwendung von sechs Pflanzen und einer Tierart, unter ihnen das allergene Unkraut Ambrosia, der Riesenbärenklau und der Asiatische Marienkäfer.