Der Berner Regierungsrat hat verschiedene Verordnungsänderungen zur Umsetzung der AP 14–17 verabschiedet.
Der Regierung ist es ein wichtiges Anliegen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Berner Landwirtschaft rasch von den seit 1. Januar 2014 gültigen Massnahmen profitieren kann. Die Verordnungsänderungen ermöglichten es, die Erhaltung und Förderung der Trockenstandorte und der Feuchtgebiete auf die vom Bund verstärkte Förderung der Biodiversitätsförderflächen abzustimmen.
Zudem werden die Möglichkeiten erweitert, die nachhaltige Ressourcennutzung zu fördern, und es werden die Rechtsgrundlagen für die Landschaftsqualitätsbeiträge von Bund und Kantonen geschaffen.