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Zur Stützung für Milchproduzenten soll eine neue Zulage für Verkehrsmilch eingeführt werden (Nachfolgeregelung Schoggigesetz). -
Das Verordnungspaket 2018 sieht Änderungen in den unterschiedlichsten Bereichen vor. -
Neu soll für Getreide eine flächenbezogene Zulage ausgerichtet werden (Nachfolgeregelung Schoggigesetz).
Am Montag hat das das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2018 zur Diskussion gestellt. Darunter fallen die Nachfolgeregelung zum auslaufenden Schoggigesetz sowie Neuerungen beim Pflanzenschutz und den Direktzahlungen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai 2018.
Das Verordnungspaket 2018 sieht Änderungen in den unterschiedlichsten Bereichen vor. Der Bund stellt Änderungsentwürfe zu 14 Bundesrats- und zwei Departementsverordnungen zur Diskussion.
Eine der wichtigen Änderungen umfasst die Nachfolgeregelung zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (Schoggigesetz). Die Beiträge sind in den der Einzelkulturbeitrags-, Milchpreisstützungs- und Zollverordnung enthalten.
Gemäss Mitteilung des WBF werden zwei Verordnungen total revidiert. In der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben sollen die Vorgaben für die Grundkontrollen und die risikobasierten Kontrollen angepasst und präzisiert werden. Geplant ist auch ein neuer Ressourceneffizienzbeitrag für den Herbizidverzicht auf offener Ackerfläche. Und die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) soll durch einen variablen Milchviehbeitrag je nach Alpungsdauer abgelöst werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mail. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Hier finden Sie die Veränderungsentwürfe
Weitere Änderungen:
Direktzahlungen
Zusätzlicher RAUS-Beitrag für männliche Tiere der Rindergattung sowie weibliche Kälber und Jungrinder bis 365 Tage alt, wenn sie im Sommerhalbjahr ausschliesslich geweidet werden.
Verlängerung des Ressourceneffizienzbeitrages für den Einsatz von präziser Applikationstechnik um vier Jahre bis 2023.
Kontrollen
Die Vorgaben zu den beiden Pfeilern des Kontrollsystems „Grundkontrollen“ und „risikobasierte Kontrollen“ werden geändert und präzisiert.
Geringerer Kontrollaufwand durch Fokussierung auf die wichtigsten Kontrollpunkte und Ausdehnung der Kontrollfrequenz
Pflicht der Kantone, Betriebe mit Mängeln systematisch nochmals zu kontrollieren.
Erhöhung der Anzahl unangemeldeter Kontrollen beim Tierwohl auf jährlich mindestens 40 % der Grundkontrollen und jährlich mindestens 40% der risikobasierten Kontrollen
Milchpreisstützung
Zur Stützung für Milchproduzenten soll eine neue Zulage für Verkehrsmilch eingeführt werden (Nachfolgeregelung Schoggigesetz).
Die bestehenden Milchzulagen für verkäste Milch sollen entsprechend reduziert werden.
Einzelkulturbeitrag
Neu soll für Getreide eine flächenbezogene Zulage ausgerichtet werden (Nachfolgeregelung Schoggigesetz).
Der Beitragssatz errechnet sich jährlich aus den in der neuen Finanzposition eingestellten Mitteln und der beitragsberechtigten Getreidefläche.
Beitragsberechtigt sind sämtliche Getreide mit Ausnahme von Mais.