Unterstützung für Asbest-Opfer ausbauen

Die finanzielle Unterstützung für Asbestopfer durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat eine erste parlamentarische Hürde genommen. Der Nationalrat votierte am Montag für eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes - gegen den Willen einer SVP-Minderheit.

sda |

Mit 130 Ja- bei 64 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer am Montag damit der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).

Letztere empfahl die Vorlage des Bundesrates zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) im Vorfeld zur Annahme.

Lücke bei der Unterstützung schliessen

Mit der Änderung soll die Zukunft der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) sichergestellt werden. Um die Stiftung finanziell sichern zu können, soll die Suva Beiträge leisten können. Sie darf aber nur Mehreinnahmen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben.

Mit der Vorlage will der Bundesrat die Entschädigungen an jene Asbest-Opfer, die von den Versicherungen nicht gedeckt sind, sicherstellen. Asbest, der unter anderem für Faserzementteile verwendet wurde, war jahrzehntelang beliebt, denn er war praktisch, günstig und feuerfest. Der Baustoff darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Doch bis die durch den Kontakt mit Asbest verursachten Erkrankungen sichtbar werden, dauert es sehr lange.

Lungenkrebs und Mesotheliom

Wer Asbestfasern einatmet, muss Lungenkrebs und Mesotheliom - einen Krebs des Brust- und Bauchfells - fürchten. Dies bewiesen Wissenschaftler in den 1960er-Jahren. Seither starben zehntausende Menschen an diesen Krankheiten. Noch immer erkranken deshalb rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben, schrieb die Landesregierung in ihrer Botschaft zur Vorlage.

Zwanzig bis dreissig von ihnen haben jeweils keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, weil sie nicht im Beruf dem gefährlichen Asbest ausgesetzt waren. Sie erhalten Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung, die aber laut Bundesrat deutlich weniger Kosten übernehmen. Deshalb beteiligt sich die Stiftung EFA an der Entschädigung.

Vorlage laut Gegnern «nicht verursachergerecht»

Die Stiftung brauche die zusätzliche finanzielle Hilfe, sagte Kommissionsberichterstatterin Mattea Meyer (SP/ZH) am Montag im Rat. Es werde auch in Zukunft weitere Fälle geben - beispielsweise bei der Renovierung von mit dem Stoff belasteten Häusern. Der Entscheid über die Erhöhung der Subventionen liege zudem immer in der Hand des Suva-Rates. «Mit dieser Änderung wird die Suva einen Beitrag leisten können», sagte Berichterstatter Cyril Aellen (FDP/GE).

Die Stiftung basiere auf freiwilligen Beiträgen aus der Industrie, die signifikanten Beiträge hätten seit einigen Jahren aber abgenommen, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider zudem. «Das Gesetz ist ein notwendiger Schritt, um die langfristige Finanzierung der Stiftung sicherzustellen», erklärte die Bundesrätin.

Zu reden im Rat gab die Finanzierung dennoch: Eine Minderheit der SGK-N - bestehend aus SVP-Nationalrätinnen und -Nationalräten - hatte beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. «Die mit der vorliegenden Vorlage entstehende Solidarhaftung ist nicht verursachergerecht», sagte Minderheitssprecherin Diana Gutjahr (SVP/TG). Sie kritisierte, dass die für das Asbest-Problem verantwortlichen Unternehmen nicht genug Beiträge leisten würden.

Suva

Die Minderheit fürchtet, dass die Vorlage zu unnötig höheren Versicherungsbeiträgen führen könnte. Sobald die Entschädigungsgesuche signifikant abnehmen würden, müsse die Stiftung aufgelöst werden, erklärte Gutjahr. Die Minderheit unterlag aber im Rat. Alle anderen Parteien sprachen sich für eine Annahme der Vorlage aus, wie bereits aus den Fraktionsvoten klar wurde.

Ob und wie viel Geld die Suva der Stiftung EFA überweist, hat der Suva-Rat zu entscheiden. Aus heutiger Sicht erfordert der Weiterbetrieb der Stiftung bis 2030 zusätzliche finanzielle Mittel von 25 bis 50 Millionen Franken, wie es in der bundesrätlichen Botschaft heisst. Als Nächstes muss der Ständerat über die Vorlage befinden.

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